Müssen die Akten im Staatsarchiv auf Weisung zurückgehalten werden?
Causa Sailer. Wolfgang Zinggl, Nationalratsabgeordneter der Liste Pilz, richtete eine schriftliche Anfrage an Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der Kulturwissenschaftler und Künstler will samt Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen wissen: „Werden alle dem Bundeskanzleramt verfügbaren Akten in der Causa Toni Sailer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?“Obwohl die Vorfälle rund um das verstorbene SkiIdol aus dem Jahr 1974 stammen, „sollte die Causa lückenlos aufgeklärt werden und sollten alle vorliegenden Dokumente dazu einsehbar sein bzw. bleiben“. So drehen sich einige Fragen um den Inhalt der Akten. Aber indirekt werden auch brisantere Vorwürfe erhoben. Zum Beispiel: „Wurde vom Bundeskanzleramt eine Weisung erteilt, Unterlagen zu Toni Sailer für Recherchen nicht zur Verfügung zu stellen?“
Erinnerungen
Der Vorwurf der Vergewaltigung gegen die Ski-Ikone sorgt weiterhin für hitzige Debatten. Ferdinand Mayrhofer-Grünbühel, der damalige Botschaftssekretär der österreichischen Vertretung in Warschau, erzählte im Ö1Morgenjournal über sein Treffen mit Janina S., dem mutmaßlichen Opfer. Er hal- te die Frau „im Prinzip“für glaubwürdig und betont: „Sie hat mir eigentlich leidgetan. Ihre Situation war, dass die Sache im Wesentlichen abgeschlossen war.“
Aus dem mittlerweile veröffentlichten ausführlichen Akt des Außenministeriums geht zudem hervor, dass Sailers Anwalt im August 1974 – fünf Monate nach der mutmaßlichen Tat – in Polen erfuhr, dass unter anderem wegen „zweier Formfehler“keine Anklage gegen Sailer erhoben werde. Es blieb nur der Vorwurf der leichten Körperverletzung, Janina S. verzichtete auf eine Privatanklage. Toni Sailer ist im Jahr 2009 verstorbenen.