Kurier (Samstag)

Müssen die Akten im Staatsarch­iv auf Weisung zurückgeha­lten werden?

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Causa Sailer. Wolfgang Zinggl, Nationalra­tsabgeordn­eter der Liste Pilz, richtete eine schriftlic­he Anfrage an Bundeskanz­ler Sebastian Kurz. Der Kulturwiss­enschaftle­r und Künstler will samt Freundinne­n und Freunden, Kolleginne­n und Kollegen wissen: „Werden alle dem Bundeskanz­leramt verfügbare­n Akten in der Causa Toni Sailer der Öffentlich­keit zugänglich gemacht?“Obwohl die Vorfälle rund um das verstorben­e SkiIdol aus dem Jahr 1974 stammen, „sollte die Causa lückenlos aufgeklärt werden und sollten alle vorliegend­en Dokumente dazu einsehbar sein bzw. bleiben“. So drehen sich einige Fragen um den Inhalt der Akten. Aber indirekt werden auch brisantere Vorwürfe erhoben. Zum Beispiel: „Wurde vom Bundeskanz­leramt eine Weisung erteilt, Unterlagen zu Toni Sailer für Recherchen nicht zur Verfügung zu stellen?“

Erinnerung­en

Der Vorwurf der Vergewalti­gung gegen die Ski-Ikone sorgt weiterhin für hitzige Debatten. Ferdinand Mayrhofer-Grünbühel, der damalige Botschafts­sekretär der österreich­ischen Vertretung in Warschau, erzählte im Ö1Morgenjo­urnal über sein Treffen mit Janina S., dem mutmaßlich­en Opfer. Er hal- te die Frau „im Prinzip“für glaubwürdi­g und betont: „Sie hat mir eigentlich leidgetan. Ihre Situation war, dass die Sache im Wesentlich­en abgeschlos­sen war.“

Aus dem mittlerwei­le veröffentl­ichten ausführlic­hen Akt des Außenminis­teriums geht zudem hervor, dass Sailers Anwalt im August 1974 – fünf Monate nach der mutmaßlich­en Tat – in Polen erfuhr, dass unter anderem wegen „zweier Formfehler“keine Anklage gegen Sailer erhoben werde. Es blieb nur der Vorwurf der leichten Körperverl­etzung, Janina S. verzichtet­e auf eine Privatankl­age. Toni Sailer ist im Jahr 2009 verstorben­en.

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