Die Deckungsrückstellung bei der Bundespensionskasse ist zu niedrig
Rechnungshof. Der Rechnungshof (RH) sieht die Deckungsrückstellungen bei der republikeigenen Bundespensionskasse als zu niedrig an und fordert sie zu weiteren Bemühungen zur Erhöhung auf. Im Vergleich zu den übrigen Kassen weise die für Bundesbedienstete und Landeslehrer zuständige Bundespensionskasse (BPK) sehr geringe Rückstellungen auf, so ein gestern, Freitag, veröffentlichter RH-Bericht.
Nur 2,0 bis 3,3 Prozent der Deckungsrückstellungen, die von 2011 bis 2015 gebildet wurden, entfielen laut RH-Angaben auf die BPK, obwohl auf diese eine Einrichtung allein jeweils mehr als 20 Prozent der Begünstigten aller heimischen Pensionskassen entfielen. Pro Begünstigtem habe die Deckungsrückstellung 2015 nur 2748 Euro ausgemacht, bei den anderen betrieblichen Pensionskassen 35.477 Euro und bei den überbetrieblichen 22.647 Euro.
Die BPK rechtfertigte sich damit, dass bei den anderen Pensionskassen die Dienstgeberbeiträge dreimal so hoch wie bei ihr seien, dass der Beitragszeitraum kürzer sei und dass Übertragungen direkter Leistungszusagen der Dienstgeber in ihrem Fall ausbleiben würden. Im Jahr 2015 zählte die BPK 224.213 Anwartschaftsberechtigte.
Eine weitere Empfehlung lautet, auf eine Senkung des hohen Rechnungszinssatzes von 5,5 Prozent hinzuwirken, um das Risiko jährlich geringer werdender Pensionsleistungen für die Betroffenen zu verringern.
Auch sollte die BPK aus RH-Sicht die Vergleiche hinsichtlich der Veranlagung der Gelder mit anderen Pensionskassen, die höhere Erträge erzielen, fortsetzen. Mit der Causa Wienwert hat sich der RH-Bericht nicht befasst. BPK und die inzwischen insolvente Wienwert wollten über einen der BPK gehörenden Fonds Projekte im Verhältnis 50:50 finanzieren.