Rechnungshof rügt Wipark: Unternehmen vergab Sonderrabatte bis zu 72 Prozent
Vergünstigungen. Der Garagenbetreiber Wipark soll Einzelpersonen aus nicht nachvollziehbaren – und nicht dokumentierten – Gründen ungewöhnlich hohe Rabatte bei Garagenplätzen gewährt haben. Das ist einer der Kritikpunkte, die der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht über die Wipark-Garagen-GmbH festgestellt hat.
Der Rechnungshof hatte die Tätigkeiten des Unternehmens im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 evaluiert. Wipark, eine 100-prozentige Tochter der Wiener Stadtwerke, betreute 2015 73 Garagenstandorte mit insgesamt 20.891 Pkw-Stellplätzen.
Einige Rabatt-Beispiele: Eine Bezirksvorstehung erhielt einen Tarif, der 53 Prozent unter dem Normalpreis lag – und 33 Prozent unter jenem Tarif, den Beschäftigte eines Geriatriezentrums erhielten. Dabei befand sich die Garage im Geriatriezentrum; außerdem gab es im Geriatriezentrum 132 Vertragspartner, in der Bezirksvorstehung nutzten nur vier Personen das Angebot. (Das Argument Mengenrabatt wird hier nicht schlagend, Anm.)
In einer Innenstadtgarage war wiederum einer Person ein Preisnachlass von 58 Prozent bewilligt worden, obwohl bereits eine Reduktion von 25 Prozent für Be- schäftigte des Unternehmens bestanden hatte.
Den höchsten Rabatt gab es in einer anderen Innenstadt-Garage: Hier lag ein vereinbarter Tarif sogar 72 Prozent unter dem Normalpreis. Wipark argumentierte, dass die betroffene Person einen Platz für eine unregelmäßige Nutzung nur wenige Stunden im Monat gesucht hatte. Der Vertrag war zudem mit 31. Dezember 2016 gekündigt worden.
Keine Dokumentation
Der Rechnungshof kritisierte die Preisgestaltung aus mehreren Gründen. Da es teilweise nur wenige Vertragspartner zu den ermäßigten Kon- ditionen gab, entstand für Wipark kein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil durch eine höhere Garagenauslastung.
Weiters gab es keine schriftliche Dokumentation der Rabatt-Gewährung, und auch die Kriterien für die Rabattleistungen wurden dem Rechnungshof nicht präsen- tiert. Deshalb empfahl die Prüfinstanz, die ermäßigten Tarife künftig verstärkt an eine Mindestzahl an gemieteten Stellplätzen zu binden.
Wipark und die Stadt Wien erwiderten, dass die Höhe und Anzahl der Sondertarif-Plätze je nach Stellplatzsituation und Marktlage definiert werden. Es gebe dafür außerdem bereits ein Regelwerk. Weiters empfahl der Rechnungshof, die Stellplatzangaben auf der Homepage regelmäßig zu aktualisieren. Auch bei der (Wieder-)Bestellung von Geschäftsführern wünscht sich der Rechnungshof mehr Transparenz.