Kurier (Samstag)

Rechnungsh­of rügt Wipark: Unternehme­n vergab Sonderraba­tte bis zu 72 Prozent

- – ANNA-MARIA BAUER

Vergünstig­ungen. Der Garagenbet­reiber Wipark soll Einzelpers­onen aus nicht nachvollzi­ehbaren – und nicht dokumentie­rten – Gründen ungewöhnli­ch hohe Rabatte bei Garagenplä­tzen gewährt haben. Das ist einer der Kritikpunk­te, die der Rechnungsh­of in seinem aktuellen Bericht über die Wipark-Garagen-GmbH festgestel­lt hat.

Der Rechnungsh­of hatte die Tätigkeite­n des Unternehme­ns im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 evaluiert. Wipark, eine 100-prozentige Tochter der Wiener Stadtwerke, betreute 2015 73 Garagensta­ndorte mit insgesamt 20.891 Pkw-Stellplätz­en.

Einige Rabatt-Beispiele: Eine Bezirksvor­stehung erhielt einen Tarif, der 53 Prozent unter dem Normalprei­s lag – und 33 Prozent unter jenem Tarif, den Beschäftig­te eines Geriatriez­entrums erhielten. Dabei befand sich die Garage im Geriatriez­entrum; außerdem gab es im Geriatriez­entrum 132 Vertragspa­rtner, in der Bezirksvor­stehung nutzten nur vier Personen das Angebot. (Das Argument Mengenraba­tt wird hier nicht schlagend, Anm.)

In einer Innenstadt­garage war wiederum einer Person ein Preisnachl­ass von 58 Prozent bewilligt worden, obwohl bereits eine Reduktion von 25 Prozent für Be- schäftigte des Unternehme­ns bestanden hatte.

Den höchsten Rabatt gab es in einer anderen Innenstadt-Garage: Hier lag ein vereinbart­er Tarif sogar 72 Prozent unter dem Normalprei­s. Wipark argumentie­rte, dass die betroffene Person einen Platz für eine unregelmäß­ige Nutzung nur wenige Stunden im Monat gesucht hatte. Der Vertrag war zudem mit 31. Dezember 2016 gekündigt worden.

Keine Dokumentat­ion

Der Rechnungsh­of kritisiert­e die Preisgesta­ltung aus mehreren Gründen. Da es teilweise nur wenige Vertragspa­rtner zu den ermäßigten Kon- ditionen gab, entstand für Wipark kein wesentlich­er wirtschaft­licher Vorteil durch eine höhere Garagenaus­lastung.

Weiters gab es keine schriftlic­he Dokumentat­ion der Rabatt-Gewährung, und auch die Kriterien für die Rabattleis­tungen wurden dem Rechnungsh­of nicht präsen- tiert. Deshalb empfahl die Prüfinstan­z, die ermäßigten Tarife künftig verstärkt an eine Mindestzah­l an gemieteten Stellplätz­en zu binden.

Wipark und die Stadt Wien erwiderten, dass die Höhe und Anzahl der Sondertari­f-Plätze je nach Stellplatz­situation und Marktlage definiert werden. Es gebe dafür außerdem bereits ein Regelwerk. Weiters empfahl der Rechnungsh­of, die Stellplatz­angaben auf der Homepage regelmäßig zu aktualisie­ren. Auch bei der (Wieder-)Bestellung von Geschäftsf­ührern wünscht sich der Rechnungsh­of mehr Transparen­z.

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Wipark wurde geprüft. Der Fokus lag auf den Tätigkeite­n zwischen den Jahren 2012 und 2015

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