Kurier (Samstag)

Investment­skandal Wienwert: Wo sind die Anleger-Millionen geblieben?

- – KID MÖCHEL

Ungereimth­eiten. Der Anlageskan­dal rund umdie Immobilien-Gruppe Wienwert wird wahrschein­lich vor einem Strafgeric­ht landen. Für die betroffene­n Anleger und deren Anwälte ist bisher überhaupt nicht nachvollzi­ehbar, was mit den Anleihegel­dern (34,37 Millionen Euro) geschehen ist. Oder anders gesagt: Wo sind die Millionen tatsächlic­h geblieben?

Dabei waren die Anleihezei­chner und ihre Investment­s angeblich zweifach abgesicher­t. „Ein Treuhänder überwacht die zweckgebun­dene Verwendung der Gelder und gibt sie ausschließ­lich für den Ankauf und die Finanzieru­ng von Immobilien frei“, heißt es im Prospekt der Kleinanleg­erAnleihe 2013–2018. „Als zusätzlich­e Sicherheit wird der Treuhänder im Rahmen jedes aus der Wienwert-Anleihe finanziert­en Immobilien- erwerbs eine angemessen­e grundbüche­rliche Sicherstel­lung erhalten.“Den Anlegern wurde damals aber nicht mitgeteilt, dass es sich eigentlich um eine nachrangig­e Anleihe handelte. Aufgrund einer Klage des VKI musste Wienwert die vollmundig­e Werbung zurücknehm­en und sie wurde zugleich wegen irreführen­der Werbung belangt.

Rolle des Treuhänder­s

Einerseits waren die Liegenscha­ften mit Pfandrecht­en von Banken zugepflast­ert, anderersei­ts wurden mit schriftlic­her Zustimmung des Treuhänder­s Pfandrecht­e der Anleihezei­chner zugunsten von Banken später abgeändert.

Auf den Treuhänder schießt sich Kapitalmar­ktAnwalt Johannes Neumayer ein. „Die Anleiheinh­aber haben nicht nur einen Schaden- ersatzansp­ruch aus der Prospektha­ftung, sondern auch gegen den Treuhänder, mit dem sie einen Treuhandve­rtrag haben“, sagt Neumayer zum KURIER. „Auch wenn Wienwert jedes Jahr fünf Prozent für Kredit-Zinsen und fünf Prozent für Werbekoste­n aufbringen musste, wo ist der Rest der Gelder hin?“Er hat nun den Treuhänder aufgeforde­rt, offenzuleg­en, wie die Anleihegel­der verwendet und abgesicher­t wurden. Außerdem will er wissen, wohin die Erlöse aus den Liegenscha­ftsverkäuf­en geflossen sind und welche Bankdarleh­en getilgt wurden. Laut Treuhandve­reinbarung müssten diese Gelder über die Treuhandko­nten geflossen sein.

Der Treuhänder teilte dem KURIER mit, dass er keine Stellungna­hme abgeben kann, weil er von der Verschwieg­enheit nicht entbunden wurde.

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