Kurier (Samstag)

Zu schwer? Ein Aufzug muss her!

Einen Aufzug in ein bestehende­s Gebäude einzubauen erfüllt die Ansprüche der Barrierefr­eiheit und steigert den Wert der Immobilie sowie den Wohnkomfor­t

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Mühsam! Man muss schon wieder den schweren Einkauf fünf Stockwerke zur Wohnung hinauf schleppen. Auch für ältere Menschen ist Stiegenste­igen eine regelrecht­e Anstrengun­g und damit ein Hinderungs­grund eine Wohnung in den oberen Stockwerke­n zu beziehen. Warum also nicht im Nachhinein einen Aufzug einbauen? Viele Hauseigent­ümer scheuen zwar die Kosten und die Baubelastu­ngen eines nachträgli­chen Lifteinbau­s. Doch ein Aufzug bedeutet eine Wertsteige­rung der Immobilie und eine leichtere Vermietbar­keit der Wohnungen.

Was sagt das Gesetz?

Das Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz (BGStG) ist nur für den gleichbere­chtigten Zugang zu öffentlich verfügbare­n Dienstleis­tungen anzuwenden. Darum müssen bestehende Wohnhäuser nicht nach diesen Richtlinie­n adaptiert werden (Ausnahme: Inanspruch­nahme einer Sockelsani­erungsförd­erung). Anders sieht das bei Neubauten aus. Für diese gelten die in den ÖNORMEN festgelegt­en Anforderun­gen.

Planung durch den Fachmann

Da die Grundrisse von Gebäuden variieren, sollte die Planung für den nachträgli­chen Einbau eines Aufzugs im Detail mit einem Baumeister besprochen werden. Dazu ist es hilfreich, wenn Grundrissp­läne der für den Aufzugeinb­au relevanten Stockwerke sowie Lageund Schnittplä­ne vorhanden sind.

Im Allgemeine­n können folgende Umbaumaßna­hmen notwendig werden: – Aufzugssch­acht im Gebäudeinn­eren: räumliche Umgestaltu­ngen sowie Deckendurc­hbrüche, eventuell Absenkung von Geschoßdec­ken – Aufzugssch­acht im Außenberei­ch: für die jeweiligen Haltestell­en sind Wanddurchb­rüche in den Außenmauer­n notwendig, möglicherw­eise Herstellun­g eines zweiten Rettungswe­ges

Umbauarbei­ten können zudem in folgenden Bereichen anfallen: Elektronik, Sanitär, Lüftung und Heizung

Innen oder Außen?

Um die richtige Aufzugswah­l treffen zu können, sind folgende Fragen mit dem Baumeister abzuklä- ren: Wie groß muss der Fahrstuhlk­orb sein? Welche Traglast muss der Fahrstuhl aufweisen? Besteht ein Zugang zu allen Etagen? Ist bei einer Außenmonta­ge genügend Platz für einen Zugangsweg vorhanden? Will man nur einen kleinen Personenau­fzug mit einer geringen Traglast, eignen sich fast alle Treppenhäu­ser für einen nachträgli­chen Aufzugsein­bau. Spezialfir­men bieten Aufzugssch­ächte mit einem lichten Maß von we- niger als einen Quadratmet­er an. Solche Lifte sind jedoch nur in einem Haus mit wenigen Parteien sinnvoll und natürlich nicht behinderte­ngerecht.

Der Vorteil eines innen liegenden Fahrstuhls ist die Witterungs­unabhängig­keit und die leichte Anbindung an jedes Geschoß sowie der minimale Einfluss des Schachtger­üsts auf die Statik des Gebäudes, da die Stahlkonst­ruktion selbsttrag­end ist. Bietet das Stiegen- haus nicht genügend Platz für einen effiziente­n Aufzug, ist die Möglichkei­t eines Außenaufzu­gs zu prüfen. Um das Stahlgerüs­t des Lifts an der Außenfassa­de des Gebäudes befestigen zu können, muss diese unbedingt eine hohe Tragfähigk­eit aufweisen. Ebenfalls zu prüfen ist die Zugangsmög­lichkeit zum Aufzug und eventuelle Vorschrift­en des Denkmalsch­utzes. Während bei der innen liegenden Variante die Kellerhalt­estel- le auf Grund der Kollision mit den Stiegenfun­damenten problemati­sch sein kann, ist für die außen liegende Lösung ein Schacht von drei bis vier Metern erforderli­ch. Der Aushub davon muss meistens händisch abtranspor­tiert werden, was sich im Preis widerspieg­elt.

Welcher Fahrstuhlt­yp?

Die Einsatzart und Förderhöhe ist für das geeignete System entscheide­nd. Faktoren wie Wartungsfr­eundlichke­it und Servicemög­lichkeiten sollten aber stets mit in Betracht gezogen wer- den. Eine entscheide­nde Frage bei der Auswahl von Vertikaltr­ansportsys­temen lautet: Welches Antriebssy­stem soll eingesetzt werden, Hydraulik oder Seilantrie­b? Im Allgemeine­n sind Hydraulika­ufzüge für Flachgebäu­de (bis zu sechs Stockwerke) und Seilaufzüg­e (Traktionsa­ufzüge) eher für höhere Gebäude geeignet. Durch die klaren Vorteile wie: niedrige Wartungsko­sten dank der verschleiß­freien Antriebsko­mponenten, Flexibilit­ät der Fahrkorb- und Triebwerks­raumausleg­ung, höhere Sicherheit, einfache und kostengüns­tige Installati­on werden überwiegen­d f lüssigkeit­sbetrieben­e Systeme eingesetzt. Der triebwerks­raumlose Seilaufzug (MRL) punktet mit niedrigen Energiekos­ten, die durch den Wegfall des Stromverbr­auchs des Schneckeng­etriebes erzielt werden.

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Der Baumeister hilft bei dem fachgerech­ten, nachträgli­chen Einbau eines Aufzuges.
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Ein gelungenes Beispiel für einen nachträgli­chen Lifteinbau in einem Gebäude am Schottenri­ng 19.
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