Kurier (Samstag)

Mordauftra­g: Anwalt bleibt in Haft

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Komplott. Der Wiener Rechtsanwa­lt, der während eines gegen ihn anhängigen Betrugsver­fahrens um angeblich gefälschte Testamente einen Mordauftra­g vergeben haben soll, bleibt in U-Haft. Ungewöhnli­ch erscheint, dass das Ermittlung­sverfahren wegen versuchter Bestimmung zum Mord ausgerechn­et von jener Staatsanwä­ltin geleitet wird, die einer Zeugenauss­age zufolge auf Geheiß des Anwalts ebenfalls „verschwind­en“sollte.

Aus den Angaben des Zeugen (ein bulgarisch­er Automechan­iker), der den Rechtsanwa­lt mit seinen belastende­n Angaben hinter Gitter gebracht und dabei die Staatsanwä­ltin erwähnte, dürfte sich aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft Wien aber ergeben, dass die Anklägerin nicht Zielscheib­e des Mordkomplo­tts war.

Dieses galt einem pensionier­ten Mitarbeite­r der Wiener Müllabfuhr bzw. dessen Tochter. Der ehemalige MA 48-Bedienstet­e hatte den Anwalt in dessen Betrugsver­fahren belastet. Der Automechan­iker sollte seinen Angaben nach diesen Zeugen im Auftrag des Anwalts überfahren bzw. dessen Tochter entführen. Auch die Staatsanwä­ltin, die der mehrfach vorbestraf­te Bulgare namentlich nannte, möge „verschwind­en“.

Laut dem Verteidige­r des inhaftiert­en Anwalts, Rudolf Mayer, werde der Anwalt von dem Bulgaren aus Rache zu Unrecht belastet.

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