Flexiblere Arbeitszeit
Wie im Regierungspakt vereinbart sollen Mitarbeiter künftig zu Auftragsspitzen mit Zustimmung des Betriebsrates auch 12 Stunden an einem Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dafür soll man an weniger intensiven Tagen mehr Freizeit haben. Überstunden sollen j ene Stunden sein, die über einen Durchrechnungszeitraum pro Woche zusätzlich geleistet werden. Grundsätzlich wird die Arbeitszeit mit der Regelung nicht verlängert. Verkürzt werden i ndes die Ruhezeiten in manchen Branchen: In der Gastronomie etwa sinkt sie von elf auf acht Stunden zwischen zwei Diensten.