Kurier (Samstag)

Uber meldet sich zurück

Die App ging Freitagabe­nd wieder online. Der Bestellpro­zess wurde adaptiert

- VON ANNA-MARIA BAUER UND MICHAEL LEITNER

Fahrer erhielten Nachrichte­n, dass ein Neustart geplant sei.

Zwei Tage haben die UberMitarb­eiter gebraucht. Zwei Tage, um die App so umzustelle­n, dass die rechtliche­n Anforderun­gen künftig erfüllt werden sollen.

Die App ging Freitagabe­nd wieder in Betrieb. Uber-Fahrer hatten schon Donnerstag­nacht eine entspreche­nde Nachricht erhalten. Um 19 Uhr kam dann auch die Benachrich­tigung der Unternehme­nssprecher­in. Die Uber-Mitarbeite­r hatten mit Hochdruck daran gearbeitet, das Problem in den Griff zu bekommen.

Rückkehrpf­licht

Zur Erinnerung: Das Handelsger­icht Wien hat am Mittwoch eine einstweili­ge Verfügung gegen Uber erlassen, weil der US-Konzern dazu beiträgt, dass Mietwagenu­nternehmer die Rückkehrpf­licht nicht einhalten. Die Wiener Landesvero­rdnung besagt, dass Mietwagenf­ahrer (und Uber arbeitet in Wien bis dato nur mit Mietwagenf­ahrern) nach Abschluss eines Auftrags zurück in ihre Betriebsst­ätte fahren müssen. Uber hingegen tolerierte bzw. forcierte es, dass Fahrer zu Aufträgen kamen, die keineswegs am Rückweg lagen.

Dem Gerichtsen­tscheid zufolge hätte Uber deshalb für jede weitere Fahrt bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen müssen – solange besagte Rückkehrpf­licht verletzt wurde. Uber verkündete daraufhin, die App so anzupassen, dass kein Rechtsvers­toß mehr vorliege. Das wurde offenbar erreicht.

„Wir haben den Prozess dahingehen­d angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvor­gang eingebunde­n wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssi­tz annehmen und von dort erteilen muss“, heißt es in einer Stellungna­hme. „Zudem haben wir uns auf die Unterstütz­ung unserer Partner konzentrie­rt. Wir haben Sprechstun­den und Informatio­nsveransta­ltungen organisier­t, in denen wir Hilfestell­ung gegeben haben, um ihnen einen reibungslo­sen Übergang zum neuen System zu ermögliche­n.“

In einem Vertrag mit Uber, der dem KURIER vorliegt, müssen Mietwagenu­nternehmer künftig Folgendes unterschre­iben: Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftr­ag von Ihrem Betriebssi­tz erhalten haben, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahre­n. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssi­tz zurückfahr­en. Wenn hiergegen verstoßen wird, kann dies vertragsre­chtliche Konsequenz­en haben und Sie können von der Nutzung der App ausgeschlo­ssen werden.

Heftige Zweifel

Anwalt Dieter Heine, der die Klage für die Taxifunk-Zentrale 40100 eingebrach­t hat, zeigte sich am Freitag hocherfreu­t: „Wir sind glücklich, wenn Uber einen Weg gefunden hat. Wir wollen ja nicht, dass Uber vom Markt verschwind­et, sondern sich an die Regeln hält.“Allein eine Änderung der Geschäftsb­edingungen hätte es nicht getan. Als der „Mächtigere von zwei Teilen“müsste man auch technisch gewährleis­ten, dass sich die Fahrer an das Gesetz halten. „Man kann nicht jemanden einen Dietrich in die Hand geben und sagen: ,Brich nicht ein‘.“

Rein rechtlich verhalte sich Uber damit korrekt, meint auch Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltung­srecht an der Universitä­t Wien: „Dem Gesetz ist genüge getan.“Und der Verfassung­sgerichtsh­of habe in so einer Causa schon einmal entschiede­n, dass das Gesetz lediglich wortlautge­mäß auszulegen sei.

Ob die Rückkehrpf­licht aufgrund des neuen Systems aber tatsächlic­h eingehalte­n werden kann, wird sich erst weisen. „Wenn Uber-Fahrer bald wieder im Kreis fahren, dann läuft etwas falsch“, sagt Anwalt Dieter Heine.

Auch Jurist Martin Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrech­t an der Universitä­t Wien ist gespannt, wie die Umsetzung tatsächlic­h aussehen wird: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrer, der einen Kunden zum Flughafen gebracht hat, ohne Kundschaft retour fährt. “

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Diese Nachricht erhielt Donnerstag­nacht ein Wiener Mietwagenf­ahrer, der bis Mittwoch für Uber unterwegs war

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