Uber meldet sich zurück
Die App ging Freitagabend wieder online. Der Bestellprozess wurde adaptiert
Fahrer erhielten Nachrichten, dass ein Neustart geplant sei.
Zwei Tage haben die UberMitarbeiter gebraucht. Zwei Tage, um die App so umzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen künftig erfüllt werden sollen.
Die App ging Freitagabend wieder in Betrieb. Uber-Fahrer hatten schon Donnerstagnacht eine entsprechende Nachricht erhalten. Um 19 Uhr kam dann auch die Benachrichtigung der Unternehmenssprecherin. Die Uber-Mitarbeiter hatten mit Hochdruck daran gearbeitet, das Problem in den Griff zu bekommen.
Rückkehrpflicht
Zur Erinnerung: Das Handelsgericht Wien hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen, weil der US-Konzern dazu beiträgt, dass Mietwagenunternehmer die Rückkehrpflicht nicht einhalten. Die Wiener Landesverordnung besagt, dass Mietwagenfahrer (und Uber arbeitet in Wien bis dato nur mit Mietwagenfahrern) nach Abschluss eines Auftrags zurück in ihre Betriebsstätte fahren müssen. Uber hingegen tolerierte bzw. forcierte es, dass Fahrer zu Aufträgen kamen, die keineswegs am Rückweg lagen.
Dem Gerichtsentscheid zufolge hätte Uber deshalb für jede weitere Fahrt bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen müssen – solange besagte Rückkehrpflicht verletzt wurde. Uber verkündete daraufhin, die App so anzupassen, dass kein Rechtsverstoß mehr vorliege. Das wurde offenbar erreicht.
„Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss“, heißt es in einer Stellungnahme. „Zudem haben wir uns auf die Unterstützung unserer Partner konzentriert. Wir haben Sprechstunden und Informationsveranstaltungen organisiert, in denen wir Hilfestellung gegeben haben, um ihnen einen reibungslosen Übergang zum neuen System zu ermöglichen.“
In einem Vertrag mit Uber, der dem KURIER vorliegt, müssen Mietwagenunternehmer künftig Folgendes unterschreiben: Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten haben, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren. Wenn hiergegen verstoßen wird, kann dies vertragsrechtliche Konsequenzen haben und Sie können von der Nutzung der App ausgeschlossen werden.
Heftige Zweifel
Anwalt Dieter Heine, der die Klage für die Taxifunk-Zentrale 40100 eingebracht hat, zeigte sich am Freitag hocherfreut: „Wir sind glücklich, wenn Uber einen Weg gefunden hat. Wir wollen ja nicht, dass Uber vom Markt verschwindet, sondern sich an die Regeln hält.“Allein eine Änderung der Geschäftsbedingungen hätte es nicht getan. Als der „Mächtigere von zwei Teilen“müsste man auch technisch gewährleisten, dass sich die Fahrer an das Gesetz halten. „Man kann nicht jemanden einen Dietrich in die Hand geben und sagen: ,Brich nicht ein‘.“
Rein rechtlich verhalte sich Uber damit korrekt, meint auch Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien: „Dem Gesetz ist genüge getan.“Und der Verfassungsgerichtshof habe in so einer Causa schon einmal entschieden, dass das Gesetz lediglich wortlautgemäß auszulegen sei.
Ob die Rückkehrpflicht aufgrund des neuen Systems aber tatsächlich eingehalten werden kann, wird sich erst weisen. „Wenn Uber-Fahrer bald wieder im Kreis fahren, dann läuft etwas falsch“, sagt Anwalt Dieter Heine.
Auch Jurist Martin Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien ist gespannt, wie die Umsetzung tatsächlich aussehen wird: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrer, der einen Kunden zum Flughafen gebracht hat, ohne Kundschaft retour fährt. “