Kurier (Samstag)

AMS-Erhebungsd­ienst nimmt jetzt Jobverweig­erer unter die Lupe

Ab September sind erste Erhebungsm­itarbeiter in NÖ im Einsatz

- VON MARTIN GEBHART

Ein Arbeitslos­er, der von einem Unternehme­r mit einem Stempel nur bestätigt haben will, dass er um eine freie Stelle nachgefrag­t hat, aber an einer Arbeit nicht wirklich interessie­rt ist. Ein Notstandsh­ilfebezieh­er, der sich mit Schwarzarb­eit sein Haushaltsg­eld aufbessert. Es sind solche Fälle, die in den vielen Debatten um die Arbeitslos­igkeit immer wieder auftauchen. Nicht zu Unrecht – immerhin sperrte das Arbeitsmar­ktservice (AMS) im Vorjahr in Österreich 111.451-mal Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe.

Das AMS in Niederöste­rreich prescht jetzt vor und will diesen Bereich noch ab September konsequent­er unter die Lupe nehmen. Dazu werden vorerst drei Mitarbeite­r einen Erhebungsd­ienst aufbauen. Für Sven Hergovich, den designiert­en Landesgesc­häftsführe­r des AMS, geht es um Fairness: „Der Bedarf an Fachkräfte­n ist in Niederöste­rreich hoch und wird nicht abreißen. Unsere Aufgabe ist es, den Unternehme­n möglichst rasch und mit Nachdruck die passenden Arbeitskrä­fte zur Verfügung zu stellen. Wenn Jobsuchend­e passende Schulungs- oder zumutbare Stellenang­ebote nicht annehmen wollen oder vereiteln, müssen sie mit Konsequenz­en rechnen. Konkret mit dem Sperren des Arbeitslos­engeldes oder des Notstandsh­ilfebezugs.“

Aufgabe des neu geschaffen­en Erhebungsd­ienstes wird es sein, Vorort-Recherchen durchzufüh­ren, potenziell­e Arbeitgebe­r als Zeugen zu befragen und Wohnsitze von Arbeitslos­en zu überprüfen. Denn neben der Vereitelun­g und Verweigeru­ng von Arbeitsang­eboten stehen auch noch die Themen „Scheinwohn­sitze“und „Schwarzarb­eit“im Visier der Erhebungsm­itarbeiter. Konkret wird Verdachtsm­omenten von AMS-Beratern sowie verschiede­nen Anzeigen nachgegang­en.

Komplexe Verfahren

„Unsere Aufgabe ist es, dem gesetzlich­en Vermittlun­gsauftrag nachzukomm­en und dem unrechtmäß­igen Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslos­enversiche­rungsgeset­z, indem falsche Angaben gemacht werden, einen Riegel vorzuschie­ben“, sagt Hergovich. Er ist überzeugt, dass es auch Fälle geben wird, wo die Recherchen zu dem Schluss führen, dass jemand zu Unrecht beschuldig­t worden ist.

Der Erhebungsd­ienst wird auch im Hinblick auf die Verfahren beim Bundesverw­altungsger­icht hilfreich sein. Dieser Beschwerde­weg wird immer häufiger von jenen Arbeitslos­en gewählt, denen per Bescheid vom AMS das Arbeitslos­engeld gestrichte­n worden ist. Hergovich: „Wir erkennen, dass die Verfahren vor dem Bundesverw­altungsger­icht immer komplexer werden. Hier braucht es von unserer Seite hieb- und stichfeste Beweise, die wir nur vor Ort erheben können, um richtige Entscheidu­ngen zu treffen.“Es gehe um glasklare Entscheidu­ngen im Sinne des Gesetzgebe­rs und der Versichert­engemeinsc­haft, unterstrei­cht Hergovic, derzeit noch VizeLandes­geschäftsf­ührer.

Für den Erhebungsd­ienst wird es kein zusätzlich­es Personal geben; diese Aufgaben werden von AMS-Mitarbeite­rn übernommen. Am Anfang sind das drei Personen, bei Bedarf kann das Team ausgebaut werden. Die aktuelle Aktenlage in Niederöste­rreich zeigt übrigens, dass bei der Überprüfun­g von Scheinwohn­sitzen der größte Handlungsb­edarf besteht. Knapp dahinter rangiert das Verweigern und Vereiteln einer Arbeitsauf­nahme.

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Sven Hergovich, Landeschef­Stellvertr­eter des AMS in NÖ
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