Wer verliert?
Arbeitgeber können einen Zwölfstundentag künftig viel leichter als bisher anordnen. Menschen mit speziellen privaten Interessen (z.B. Familie, Vereinsleben, Sport etc.) oder besonderen Betreuungspflichten (pflegebedürftige Angehörige, Kinder) wollen oder können in der Regel nicht länger arbeiten, auch wenn die Überstunden fair abgegolten werden – in Zeit oder Geld. Wird ihnen die Mehrarbeit aber angeschafft, können sie sich kaum wehren. Das „Ablehnungsrecht“bleibt in der Praxis oft Theorie. Die Regierung sagt, es bleibe prinzipiell beim Achtstundentag. Es werde ja nur die mögliche Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden erhöht. Und wer die 11. und 12. Stunde nicht leisten wolle, könne das ablehnen. Stimmt so nicht, sagen ÖGB und AK. Die verordneten Überstunden könne man nur aus „überwiegenden persönlichen Interessen“ablehnen. Geschieht das, könne der Chef Arbeitsverweigerung unterstellen und den Mitarbeiter entlassen. Letztlich müsste dann ein Arbeitsgericht klären, ob das private oder betriebliche Interessen gewichtiger war. Der Job ist so oder so weg. Beschäftigte mit Gleitzeit dürften wirklich Geld verlieren.
Bei Gleitzeit kommt eine spezielle Regelung: Dort beträgt die Obergrenze der Normalarbeitszeit künftig zwölf Stunden täglich (statt bisher zehn). Es können daher – ohne jegliche Überstundenzuschläge – zwölf Stunden täglich gearbeitet werden, die Plusstunden werden im Rahmen des Gleitzeitmodells 1:1 ausgeglichen. Dort wo Freiwilligkeit herrscht, ist das kein wirkliches Problem. In der Praxis bleibt die Freiwilligkeit aber auch hier oft theoretisch. Schlechter gestellt dürften auch Beschäftigte mit All-inclusive-Verträgen werden.
Ähnliches gilt bei All-inVerträgen, die bereits 25 Prozent aller Beschäftigten haben. Weil ihre Mehrarbeit ohnehin von vornherein pauschal entlohnt wird, um sich die Einzelabrechnungen zu ersparen, gilt hier: Die Beschäftigten dürften in Zukunft tageoder wochenweise tatsächlich für das selbe Geld mehr arbeiten. Außer es gelingt mit der Geschäftsführung eine Lohnerhöhung oder eine Erhöhung der Überstundenpauschale zu verhandeln.