Wer profitiert?
Zu den größten Gewinnern zählt die Tourismusbranche. Was die Betriebe freut, kann für die Beschäftigten eine neue Belastung werden.
Derzeit darf in der Gastronomie und Hotellerie (vor allem in Saisonbetrieben) bei Vollzeitbeschäftigten die tägliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden verkürzt werden. Geregelt wird das per Kollektivvertrag. In Zukunft ist das auch bei „geteilten“Diensten (=mindestens drei Stunden Mittagsunterbrechung) möglich, sie waren bisher ausgenommen. Das heißt: Der Arbeitgeber kann den Kellner wegen der kurzen Ruhezeit länger und f lexibler einsetzen – egal ob Saisonoder Ganzjahresbetrieb und auch bei Teilzeitbeschäftigten. Die Gewerkschaft tobt. Vorteile bringt die Arbeitszeitflexibilisierung auch für die Arbeitgeber im Handel.
Eine wesentliche Neuerung sind die lockeren Regeln für die Wochenendruhe. Bisher waren Ausnahmen von der Wochenendruhe nur durch Verordnung oder per Kollektivvertrag möglich. Künftig soll jeder Arbeitnehmer an vier Wochenenden pro Jahr arbeiten können (es reicht die Zustimmung des Betriebsrates oder eine Einzel- vereinbarung mit dem Mitarbeiter). Bei Stoßzeiten kann so kurzfristiger reagiert werden, sagt die Branche. Der besondere Arbeitsbedarf muss vom Arbeitgeber auch nicht mehr begründet werden. Ausgenommen sind zwar Verkaufstätigkeiten, aber der Handel profitiert trotzdem von mehr Flexibilität im Verwaltungsbereich oder bei Lagertätigkeiten. Auch die Industrie begrüßt die Arbeitszeitflexibilisierung. Neue Schichtmodelle sind möglich.
Die Industrie fordert die Flexibilisierung schon lange. So soll es wesentlich leichter werden, Auftragsspitzen abdecken zu können und dann mehr Freizeit zu gewähren, wenn im Betrieb ohnehin Flaute herrscht. Die Gewerkschaft pocht weiterhin auf das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten über den Zeitpunkt ihres Urlaubsund Freizeitkonsums. Pendler und Familien können leichter und öfter von einer 4-Tage-Woche profitieren.
Die Viertagewoche soll länger zusammenhängende Freizeitblöcke ermöglichen, sagt die Regierung. Prinzipiell ist es heute schon möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehnstundentage zu verteilen.