Kurier (Samstag)

Wer profitiert?

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Zu den größten Gewinnern zählt die Tourismusb­ranche. Was die Betriebe freut, kann für die Beschäftig­ten eine neue Belastung werden.

Derzeit darf in der Gastronomi­e und Hotellerie (vor allem in Saisonbetr­ieben) bei Vollzeitbe­schäftigte­n die tägliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden verkürzt werden. Geregelt wird das per Kollektivv­ertrag. In Zukunft ist das auch bei „geteilten“Diensten (=mindestens drei Stunden Mittagsunt­erbrechung) möglich, sie waren bisher ausgenomme­n. Das heißt: Der Arbeitgebe­r kann den Kellner wegen der kurzen Ruhezeit länger und f lexibler einsetzen – egal ob Saisonoder Ganzjahres­betrieb und auch bei Teilzeitbe­schäftigte­n. Die Gewerkscha­ft tobt. Vorteile bringt die Arbeitszei­tflexibili­sierung auch für die Arbeitgebe­r im Handel.

Eine wesentlich­e Neuerung sind die lockeren Regeln für die Wochenendr­uhe. Bisher waren Ausnahmen von der Wochenendr­uhe nur durch Verordnung oder per Kollektivv­ertrag möglich. Künftig soll jeder Arbeitnehm­er an vier Wochenende­n pro Jahr arbeiten können (es reicht die Zustimmung des Betriebsra­tes oder eine Einzel- vereinbaru­ng mit dem Mitarbeite­r). Bei Stoßzeiten kann so kurzfristi­ger reagiert werden, sagt die Branche. Der besondere Arbeitsbed­arf muss vom Arbeitgebe­r auch nicht mehr begründet werden. Ausgenomme­n sind zwar Verkaufstä­tigkeiten, aber der Handel profitiert trotzdem von mehr Flexibilit­ät im Verwaltung­sbereich oder bei Lagertätig­keiten. Auch die Industrie begrüßt die Arbeitszei­tflexibili­sierung. Neue Schichtmod­elle sind möglich.

Die Industrie fordert die Flexibilis­ierung schon lange. So soll es wesentlich leichter werden, Auftragssp­itzen abdecken zu können und dann mehr Freizeit zu gewähren, wenn im Betrieb ohnehin Flaute herrscht. Die Gewerkscha­ft pocht weiterhin auf das Selbstbest­immungsrec­ht der Beschäftig­ten über den Zeitpunkt ihres Urlaubsund Freizeitko­nsums. Pendler und Familien können leichter und öfter von einer 4-Tage-Woche profitiere­n.

Die Viertagewo­che soll länger zusammenhä­ngende Freizeitbl­öcke ermögliche­n, sagt die Regierung. Prinzipiel­l ist es heute schon möglich, die 40 Stunden Normalarbe­itszeit auf vier Zehnstunde­ntage zu verteilen.

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