Kurier (Samstag)

„Diese Gesetzesla­ge ist ein Schwachsin­n, aber wir müssen jetzt damit leben“

- – SIMONE HOEPKE

Tourismus. Die Konsumente­nschützer haben es bestimmt gut gemeint, aber mit ihrer Pauschalre­iserichtli­nie haben sie sich keine Freunde im Tourismus gemacht. „Diese Gesetzesla­ge ist ein völliger Schwachsin­n, aber wir müssen jetzt trotzdem damit leben“, sagt etwa Wolfgang Kleemann, Chef der Österreich­ischen Hotel- und Tourismusb­ank. Das Gesetz tritt per 1. Juli in Kraft und trifft all jene, die Urlaubspak­ete anbieten, in denen zu mindestens 25 Prozent Leistungen enthalten sind, die sie nicht selbst erbringen (Transfers, Behandlung­en, Verleih-Services, Liftkarten). Geschätzte 3000 Hoteliers in Öster- reich bieten solche Pakete an. Sie müssen künftig sicherstel­len, dass ihre Urlauber nicht um ihre Anzahlung umfallen, wenn das Hotel pleite geht. Für diesen Fall können sie eine entspreche­nde Versicheru­ng abschließe­n. Klingt sinnvoll, ist es laut Kleemann aber nicht. „Ich habe in den vergangene­n 35 Jahren keinen Fall erlebt, in dem eine Pauschalre­iseversich­erung schlagend geworden wäre. Die Zahl der Hotelinsol­venzen kann man an einer Hand abzählen“, sagt er. So gesehen ist das neue Gesetz für die Versicheru­ngsbranche ein gutes Geschäft, im Besonderen für die deutsche Assekuranz HDI, die bei einer Aus- schreibung zum Zug gekommen ist und ein neues Versicheru­ngsmodell auf den Markt gebracht hat.

Die Vermieter haben voraussich­tlich noch bis September Zeit, sich auf die neuen Vorschrift­en einzustell­en. Aber was passiert, wenn ein Betreiber eines Hotels und einer Pension das neue Gesetz einfach ignoriert? „Nichts“, sagt Kleemann. „Weil es ein Gesetz ohne Sanktionen ist.“Außer jemand ist dem Vermieter nicht wohl gesonnen und zeigt ihn bei der Gewerbebeh­örde an – etwa wegen unlauteren Wettbewerb­s. Dann drohe dem Betrieb der Entzug der Konzession.

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