„Maschine hat sofort gebrannt“Männlich, weiblich, divers: Drittes Geschlecht in Urkunden
Besatzung von Heeres-Hubschrauber blieb bei Absturz in den Bergen unverletzt
Ein Haufen Asche und ein verkohltes Metallgerippe: Viel mehr ist von einem Hubschrauber des österreichischen Bundesheeres nach einem Absturz in den Karnischen Alpen am Freitagvormittag nicht übrig. Nach einer harten Landung war die Maschine vom Modell Alouette III keine 150 Meter von der Kärntner Wolayerseehütte am Rand des gleichnamigen Sees nahe der Grenze zu Italien umgekippt.
Alle vier Besatzungsmitglieder blieben unverletzt. Kaum hatten sie sich aus dem Hubschrauber gerettet, ging der in Flammen auf. „Die Maschine hat sofort zu brennen angefangen“, erzählte der Pilot, den der KURIER kurz nach dem Unfall auf der Alpenvereinshütte nahe der Absturzstelle erreicht hat. „Eine Böe hat uns erwischt“, berichtete der Soldat, ein 36-jähriger Hauptmann aus Kärnten, wie es zu dem Absturz gekommen ist. Der Unfall ereignete sich während des Landeanflugs.
Die vier Männer hatten Riesenglück, dass sie rechtzeitig aus dem Hubschrauber ins Freie gelangten. „Die Maschine ist vollständig ausgebrannt und komplett zer- stört“, berichtete Rainer Dionisio, Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten von der Unfallstelle auf knapp 2000 Metern Seehöhe. Man erkenne an dem Wrack kaum mehr, dass es sich dabei einmal um einen Hubschrauber gehandelt habe, sagte er.
An Bord waren neben demPiloten noch drei weitere Soldaten, Unteroffiziere aus Kärnten und Salzburg im Alter zwischen 40 und 44 Jahren – darunter ein Techniker und ein Flugretter. Sie f logen laut Bundesheersprecher Michael Bauer eine Erkundung für eine Alpinausbildung des Jägerbataillons 26 aus Spittal/Drau amPlöckenpass. „Es war geplant, Sicherungs-und Ausbildungsanlagen im Gebirge zu bauen“, sagt Bauer. Der Hubschrauber war zum Personal- und Materialtransport im Einsatz.
Die Alouette III ist ein leichter Verbindungs- und Transporthubschrauber mit einem Dreiblatt-Haupt- und Heckrotor, einem unverkleideten Turbinentriebwerk und einem Räderfahrwerk. Er ist für sieben Personen zu- gelassen. Die Luftstreitkräfte entsandten laut Informationen des Bundesheeres nach dem Unfall sofort ein Searchund Rescue-Team (SAR) mit einer Alouette III zum Unfallort. Dieses Team besteht aus einem Rettungsteam und einem Notarzt. Weiters war ein Hubschrauber des Innenministeriums im Einsatz.
Unfall wird untersucht
Am frühen Freitagnachmittag war eine FlugunfallUntersuchungskommission vor Ort. Die Besatzung wurde auf der Hütte psychologisch betreut und medizinisch untersucht.
Der Pilot verfügt laut Bundesheer über eine Einsatzerfahrung von über 2600 Flugstunden im In- und Ausland und gilt als besonders hochgebirgserfahren. Der Absturz der Alouette III am Freitag war nicht der erste seit der Einführung dieses Modells im Bundesheer im Jahr 1968.
Seither sind sieben Hubschrauber abgestürzt. Bei drei Flugunfällen gab es demnach Tote. Der letzte Unfall mit diesem Hubschraubertyp passierte im Jahr 2013. Verletzt wurde dabei aber ebenfalls niemand. Das Wrack am Wolayersee wird voraussichtlich in den kommenden Tagen geborgen. Begriff noch unklar. Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest.
Der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens, Anm.) gebiete auch, dass die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität zu schützen ist – somit bestehe ein „Recht auf individuelle Geschlechtsidentität“, stellte der VfGH klar.
Offen bleibt, wie die alternativen Geschlechtsformen in Urkunden zu bezeichnen sind. Es gebe mehrere Begriffe wie „divers“, „inter“oder „offen“– der Gesetzgeber könnte auch einen bestimmten vorgeben.
Der VfGH hatte das Personenstandsgesetz geprüft, nachdem eine Person aus Oberösterreich sich an das Höchstgericht gewandt hatte, weil es ihr nicht gestattet worden war, ihren Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister auf „inter“oder eine ähnliche Formulierung ändern zu lassen.