Strengerer Schutz von Altbauten
Gebäude in Schutzzonen und mit Baujahr bis 1.1.1945 dürfen nur mehr mit Zustimmung der MA19 abgerissen werden.
Es war eine Hauruck-Aktion des Wiener Landtags, die einige Bauherren und Baufirmen, aber auch die Beamten des Magistrates mit vielen Fragen zurück ließ. Konkret geht es um den § 60 der Bauordnung, der noch vor der Novellierung der Bauordnung schnell durchgeboxt wurde. Er besagt, dass der Abbruch von Bauten, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, oder sich in Schutzzonen befinden, wobei auch einzelne Häuser als Schutzzone ausgewiesen werden können, spätestens 4 Wochen vor Abbruchbeginn vom Bauherren schriftlich anzuzeigen sind. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Magistrats 19 beizulegen, die bescheinigt, dass die Erhaltung des Gebäudes nicht von öffentlichem Interesse ist, d. h. dessen Wirkung auf das örtliche Stadtbild nicht von Relevanz ist und daher nicht schützenswert. Häuser, deren Zustand schon derart schlecht ist, dass es technisch nicht mehr möglich ist, diese wieder in Stand zu setzen, oder es wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, erhalten zwar eine Abbruchgenehmigung, die Frage stellt sich jedoch wer dies festlegt? Wann und warum ist ein Gebäude schützenswert, was ist technisch nicht mehr realisierbar oder was ist einem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar? Die entsprechenden Beurteilungskriterien sind den Betroffenen bis dato gänzlich unbekannt.
Viele Fragen offen
Über laufende Abbruchsarbeiten wurde zum Teil noch am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes ein Abbruchstopp verhängt und damit große Unsicherheit hervorgerufen, denn es gab keinerlei Belehrung über das weitere Vorgehen. Bauherren und Bauunternehmenwussten nicht, ob sie die vorgeschriebene Bewilligung der MA 19 einholen und einen neuen Abbruchantrag stellen müssen, oder ob es in einigen Tagen vielleicht sogar wieder weitergeht. Inzwischen wurde die MA 19 aktiv und hat mit der Beurteilung der Abbruchsbaustellen begonnen und festgelegt, welche Bauten erhaltenswürdig sind und welche nicht. Interessant wird hier nun die Frage nach der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Es ist davon auszuge- hen, dass die Planungen bei diesen Liegenschaften auf Neubau basieren. Nun wird eine komplette Neuplanung von Nöten sein. Immense Kosten und Bauverzögerungen werden die Folge sein. Die Schnelligkeit mit der diese Maßnahme umgesetzt wurde, lies jeden Diskurs im Keim ersticken und verhinderte eine Auseinandersetzung und Gedankenaustausch mit den Betroffenen und Fachexperten. Auch widerspricht diese Regelung der Ankündigung von Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung. Man wird sich jetzt wohl auf längere Instanzenwege einstellen und dies auch bei der Projektplanung berücksichtigen müssen. Und da Zeit Geld bedeutet, wird sich eine längere Planungszeit auch finanziell auswirken.
Neue Wege
Für viele wird die Frage der Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung sein. In einigen Fällen wird ein Neubau, der alle Anforderungen an den heutigen Wohnkomfort und die umweltrelevanten Auflagen erfüllt, günstiger sein. Zudem ist es einfacher im Neubau mehr Wohnraum zu schaffen, da ein Dachbodenausbau im Altbau oft auf Grund der statisch nicht ausreichenden Fundamente nur mit hohem finanziellen Einsatz zu bewerkstelligen ist. Mit den Mieteinnahmen ist dies nicht refinanzierbar, liegen die Richtwerte in Wien bei 5,58 Euro netto/Quadratmeter. Das ist nach dem Burgenland der niedrigste Wert. Es ist daher wichtig, dass hier neue Wege der Förderung und Unterstützung angeboten werden sowie Erleichterungen bei den Ausbaumöglichkeiten und den Auflagen. Nur gemeinsam kann man Ziele erreichen und dazu gehört auch von Seiten der Stadt Wien ein Zeichen zu setzen und nicht nur von den Hausbesitzern, Investoren undWirtschaftstreibenden etwas abverlangen, ohne direkten Nutzen für diejenigen, die dafür bezahlen müssen.