Schächten: Neuregelung für die Behörden
Tierschutzgesetz. Heikle Passagen aus Info-Blatt entfernt / Keine Registrierung von Abnehmern
Die entscheidende Aussprache zwischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hatte am Mittwoch stattgefunden. Da wurde fixiert, dass es bezüglich der Regeln für das Schächten von Tieren – das rituelle Schlachten ohne vorherige Betäubung – eine neue Information an die Bezirkshauptmannschaften gibt. Die entscheidende Änderung dabei in den Erläuterungen: „Es ist keinesfalls erforderlich, zum Nachweis des Bedarfes Namenslisten von Endverbrauchern zu führen.“
In der Version im InfoBlatt davor, das bereits im September 2017 unter dem Waldhäusl-Vorgänger Maurice Androsch (SPÖ) zu Papier gebracht worden war, ist noch zu lesen, dass „in jedem Einzelfall von der Behörde zu prüfen ist, ob die Plausibilität des Bedarfs gegeben ist“. Dagegen hatte vor allem die Israelitische Kultusgemeinde aufgeschrien, weil man eine namentliche Registrierung jener Personen befürchtete, die wegen ihres religiösen Glaubens koscheres Fleisch kaufen wollen.
Keine Registrierung
Dass es diese Registrierung in Niederösterreich nicht geben wird, hatte die Landeshauptfrau sofort nach dem ersten Wirbel erklärt. Johanna Mikl-Leitner: „Es handelt sich um ein sehr sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert. Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben.“
Warum das Schächten so genau geregelt werden muss, liegt am neuen Tierschutzgesetz. Das verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen bestehen für Notschlachtungen und eben für das „Vorliegen zwingender religiöser Gebote oder Verbote“. In dem InfoSchreiben wird aber auch deutlich gemacht, dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt. Dafür reicht eine behördliche Würdigung von Belegen oder Bestätigungen. Nur bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten werden Ermittlungsschritte gesetzt.
Gottfried Waldhäusl: „Für mich ist es wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine Schächtexporte.“