Kurier (Samstag)

Versichere­r prüft alle Risikofakt­oren

Birgit Spitzer, Bereichsle­iterin Antrag und Risikoprüf­ung der HDI Lebensvers­icherung AG in Österreich, verrät, wie Anträge zur Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung geprüft werden.

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Die HDI Lebensvers­icherung AG bietet beim Abschluss einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung einen qualitativ hochwertig­en, schnellen und transparen­ten Service. Diese sogenannte Risikobzw. Annahmeprü­fung umfasst sämtliche Prozesse zwischen Antragstel­lung und Annahme des Versicheru­ngsvertrag­es durch die Versicheru­ngsgesells­chaft. Dabei wird jeder einzelne Antrag genau geprüft und das potenziell­e Risiko, dem der Antragstel­ler oder die Antragstel­lerin ausgesetzt sein könnte, umfassend durchleuch­tet.

Dafür ist ein sorgfältig und vollständi­g ausgefüllt­er Antrag eine wesentlich­e Voraussetz­ung. „Für eine schnelle und sichere Annahmeent­scheidung ist es außerdem wichtig, dass alle Fragen wahrheitsg­emäß, ausführlic­h und vollständi­g beantworte­t werden“, erklärt Birgit Spitzer, Bereichsle­iterin Antrag/Risikoprüf­ung bei HDI LEBEN in Österreich.

Im Wesentlich­en benötigt der Versichere­r vom Antragstel­ler bzw. der Antragstel­lerin folgende Informatio­nen:

1 Welche berufliche Tätigkeit soll versichert wer-

den? Für die Berufsgrup­pen-Einstufung wird die zum Zeitpunkt der Antragstel­lung ausgeübte berufliche Tätigkeit herangezog­en. Insgesamt stehen sieben unterschie­dliche Berufsgrup­pen zur Verfügung. Um eine individuel­le Einstufung durchführe­n zu können, werden neben der berufliche­n Tätigkeit auch die Personalve­rantwortun­g, das Ausmaß der Bürotätigk­eit sowie der körperlich­en Tätigkeit und die Ausbildung der versichert­en Person abgefragt.

2 In welcher Höhe soll der ARBEITSWER­T abgesicher­t werden?

Die maximale Höhe der Leistung richtet sich nach dem Einkommen der versichert­en Person unter Berücksich­tigung von eventuell bereits bestehende­n ARBEITSWER­Tsicherung­en.

3 Welche Rolle spielt der persönlich­e Gesundheit­szustand des Antragstel­lers und müssen auch etwaige Vorerkrank­ungen berücksich­tigt werden?

Im Rahmen der Antragstel­lung müssen diverse Fragen zur Gesund- heit der versichert­en Person wahrheitsg­etreu beantworte­t werden. Diese Fragen beziehen sich sowohl auf die Vergangenh­eit als auch auf die Gegenwart. Hier ist es wichtig, so genau und ausführlic­h wie möglich zu antworten. Auch Vorerkrank­ungen müssen angegeben werden. Dabei ist es zudem erforderli­ch, dass alle relevanten medizinisc­hen Unterlagen (Befunde) bei Antragstel­lung mit eingereich­t werden. Zur Unterstütz­ung der Kunden stehen diverse Fragebögen – bei Hausstauba­llergie wäre das zum Beispiel ein Allergie-Fragebogen – zur Verfügung.

4 Ist der Antragstel­ler oder die Antragstel­lerin im Beruf, in der Freizeit oder beim Sport besonderen Gefahren ausgesetzt, die berücksich­tigt werden müssen?

Unter die Rubrik „Sonderrisi­ko“fallen besondere Gefahren, welchen der Antragstel­ler oder die Antragstel­lerin im Beruf, beim Sport oder in der Freizeit ausgesetzt sein könnte. Zum Beispiel wird gefragt, ob mit Chemikalie­n oder radioaktiv­en/explosiven Stoffen gearbeitet wird oder ob ein längerer Auslandsau­fenthalt geplant ist. Auch begeistert­e Motor-, Berg- oder Wasserspor­ttreibende setzen sich besonderen Gefahren aus. All diese Informatio­nen sind für eine seriöse Risikoprüf­ung wichtig. Auch hier stehen als Hilfestell­ung bei der Beantwortu­ng diverse Fragebögen zur Verfügung.

5 Wann wird eine spezielle ärztliche Untersuchu­ng oder ein ärztliches Attest benötigt? Ab einer

bestimmten Höhe der ARBEITSWER­Tsicherung kann eine ärztliche Untersuchu­ng erforderli­ch werden. Die gesammelte­n Informatio­nen werden beim Versichere­r durch einen fachlich zertifizie­rten Risikoprüf­er geprüft und bewertet. Dieser entscheide­t dann unter welchen Bedingunge­n eine Annahme des Versicheru­ngsvertrag­es möglich ist.

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Birgit Spitzer, Bereichsle­iterin Risikoprüf­ung der HDI Lebensvers­icherung AG, rät zu großer Sorgfalt

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