Kurier (Samstag)

Machtkampf um soziale Wohnungen

Verkauf könnte kippen. Massiver interner Konflikt zwischen den Managern

- VON JOSEF GEBHARD

Der Konflikt um die Zukunft der gemeinnütz­igen Wohnbauver­einigung GFW (vormals WBV-GÖD) spitzt sich zu. Immer mehr Stellen kommen zum Schluss, dass der Verkauf des Bauträgers mit seinen 3000 Sozialwohn­ungen an einen privaten Unternehme­r aus dem Umfeld des Immo-Investors Michael Tojner nicht korrekt war. Tojner sorgte wiederholt aufgrund seines Heumarkt-Projekts und anderer umstritten­er Immo-Deals für Schlagzeil­en.

Zur Vorgeschic­hte: Über Zwischensc­hritte wurde im Vorjahr der einstmalig­e Bauträger der Gewerkscha­ft Öffentlich­er Dienst an die Christian HospBeteil­igungs GmbH veräußert. Der Deal sorgte aus zwei Gründen für Aufregung: Laut Revisionsv­erband der gemeinnütz­igen Bauvereini­gungen sei die GmbH von Tojners Geschäftsp­artner Hosp unter dem überwiegen­den Einfluss von Personen aus demBaugewe­rbe, weshalb gemäß Woh- nungsgemei­nnützigkei­tsgesetz (WGG) der Erwerb eines gemeinnütz­igen Bauträgers nicht zulässig sei.

Weiters wurde unterlasse­n, eine Genehmigun­g für den Kauf bei der zuständige­n Landesbehö­rde MA 50 einzuholen. Eine solche sei aber gemäß § 10a WGG notwendig gewesen. Das ergab auch eine Klarstellu­ng des Gesetzes, die im April von ÖVP und FPÖ im Nationalra­t beschlosse­n wurde.

Um die drohende Rückabwick­lung des Kaufs noch zu verhindern, setzte daraufhin in der WBV-GFW hektische Betriebsam­keit ein. Am 17. Mai stellte der erst kurz davor auf Betreiben von Hosp eingesetzt­e neue Geschäftsf­ührer Christoph Schäffer gemeinsam mit Hosp bei der MA 50 einen Antrag auf eine nachträgli­che Genehmigun­g des Kaufs.

Diese holte daraufhin Gutachten ein, unter anderem beim Revisionsv­erband, der abermals zu einem eindeutige­n Urteil kam: Gemäß § 10a WGG sei „eine Verein- barung über den Anteilserw­erb rechtsunwi­rksam, falls die Landesregi­erung diesem nicht zustimmt.“Der Erwerber werde ohne diese Zustimmung nicht Gesellscha­fter, heißt es in dem Schreiben vom 15. Juni, das dem KURIER vorliegt. Ein Geschäftsa­nteil könne nur übertragen werden, wenn dieser rechtsgült­ig erworben wurde, was aber eben nicht erfolgt sei, heißt es weiter im Zusammenha­ng mit der Transaktio­n an Hosps GmbH.

Die Anteilsübe­rtragung sei „absolut nichtig“, lautet auch die Stellungna­hme des Finanzamts, wie die Presse berichtete.

Jeder gegen jeden

Indes tobt innerhalb der WBV-GFW ein Machtkampf zwischen den alteingese­ssenen Managern und Schäffer. Bereits am 20. April wandte sich der zweite Geschäftsf­ührer Michael Baumgartne­r an die MA50 und forderte genau das Gegenteil von Schäffers Bestrebung­en, nämlich die Rückabwick­lung des Verkaufs – und drohte mit Amtshaftun­gsansprüch­en.

Die WBV-GFW nehme den Standpunkt ein, dass die Genehmigun­gen der Anteilsübe­rtragungen an Hosps GmbH „nicht erteilt werden können“, heißt es in dem Schreiben, das dem KURIER vorliegt. Er, Baumgartne­r, werde einen derartigen Antrag nicht stellen. Einen allfällige­n Antrag Schäffers erklärte er imVoraus für absolut nichtig. Laut Baumgartne­r sei mit der WGG-Klarstel- lung eindeutig determinie­rt, dass Hosps GmbH „niemals Eigentümer­in der WBVGFW war“. Somit sei auch Schäffers Bestellung zum Geschäftsf­ührer nichtig.

In einer Beantwortu­ng einer FPÖ-Anfrage hat Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal angekündig­t, dass die Landesregi­erung darüber abstimmen werde, ob der Verkauf des Wohnbauträ­gers rückabgewi­ckelt wird.

Das ruft die FPÖ auf den Plan. Eine solche Abstimmung sei rechtlich unzulässig, da laut den vorliegend­en Gutachten der Verkauf ohnehin nichtig sei. So sieht das auch der Revisionsv­erband.

Laut einer Gaal-Sprecherin werde es sehr wohl zur Abstimmung kommen. Sobald noch ausständig­e weitere Stellungna­hmen vorliegen, werde es „voraussich­tlich im Herbst“zur Entscheidu­ng der Landesregi­erung kommen.

FPÖ-Bautenspre­cher Philipp Schrangl fordert indes die Überprüfun­g der Rolle der MA 50 und deren Leiter Dietmar Teschl in der Causa.

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Der Kauf der österreich­weit rund 3000 Sozialwohn­ungen durch Geschäftsp­artner des Immobilien-Investors Michael Tojner sorgt weiterhin für Turbulenze­n

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