Kein Asyl für Homosexuellen
Homosexueller Afghane hatte keine Nacktbilder am Handy/ Richter prüfte griechische Philosophen
Abgelehnt. Ein Afghane hatte keine eindeutigen Beweise für seine sexuellen Orientierung auf dem Handy: negativer Bescheid.
Im August wurden zwei Fälle von homosexuellen Männern bekannt, deren Asylbescheide negativ ausgestellt wurden. Die Gründe: Bei dem einen habe „das Gehabe nicht darauf hingedeutet“, dass der 18-jährige Afghane homosexuell sei. Der andere, ein 27-jähriger Iraker, habe hingegen ein „überzogen mädchenhaftes Verhalten“an den Tag gelegt. Die Plattform „Fairness Asyl“sammelt nun weitere „Textperlen“. Am Freitag präsentierten sie einen weiteren Fall, den sie als noch „schockierender und respektloser“bezeichnen.
Lieblingsseiten
Demnach wurde im Jänner 2018 einem homosexuellen Mann aus Afghanistan mit folgenden Worten Asyl in Österreich verwehrt: „Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt).“Weiters heißt es: „Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberf lächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.“
Die Identität des noch im Asylverfahren befindlichen Mannes soll aus Sicherheitsgründen geschützt werden. Doro Blancke, die Gründerin von „Gib mir deine Hand“, die die „Textperlen“mitpräsentiert hat, sagte aber, dass es sich nicht um die Regionalstelle Wiener Neustadt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) handle, wo der erste Fall stattgefunden hatte. Vielmehr ziehe sich „das Problem durch das ganze Land“, wie sie betonte. „Die Bescheide des BFA sind noch immer teils von persönlichen politischen und gesellschaftlichen Einstellungen der Beamten motiviert“, sagten auch Wolfgang Salm, Gründer von „Fairness Asyl“und Andrea Mayrwöger, Gründerin von „Hörsching hilft“.
Qualitätsmanagement
In den vergangenen Monaten sei auf diese Situation mehrmals aufmerksam gemacht worden. „Sowohl vonseiten des Direktors des BFA, Wolfgang Taucher, als auch von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wird immer wieder beruhigt und eine intensive Qualitätskontrolle versprochen“, sagte Salm. Dem Referenten des international bekannt gewordenen Bescheids des 18-jährigen Afghanen sei zwar die Approbation entzogen worden, im Falle des „zu mädchenhaften“Asylwerbers hätte sich das Innenministerium jedoch schützend vor den Mitarbeiter gestellt und „damit ein deutliches Signal gesetzt“, sagte Slam. „Ein Qualitätsmanagement fehlt“, kritisierte Slam. Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hat am Dienstag ebenfalls eine schriftliche Anfrage an Kickl gestellt, die in dieselbe Kerbe schlägt.
Das Innenministerium hatte dagegen am17. August betont, „behördeninterne Maßnahmengesetzt“zu haben. Ein respektvolles Verhalten sei die Grundvoraussetzung für die Arbeit des BFA. Außerdem wurde eine Evaluierung von 500 Bescheiden angekündigt.
In einem anderen Fall führte die bemerkenswerte Befragung eines afghanischen Asylwerbers dazu, dass Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die Notbremse zog. Der Richter soll den Afghanen unter anderem über griechische Philosophen abgeprüft haben – acht Stunden lang, bei extrem hohen Raumtemperaturen.
Der Asylwerber (vertreten von Georg Zanger) hatte schon einen Abschiebetermin, als der VfGH einen Tag nach Einbringung einer Beschwerde wegen schwerer Verfahrensrechtsfehler dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuerkannte. „Das war haarscharf“, sagt Zanger, der auch das rasche Eingreifen des VfGh lobte.