Kurier (Samstag)

Was zahle und bekomme ich?

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Die wichtigste­n Informatio­nen rund ums Geld Kaution.

Grundsätzl­ich ist sie auf eine sechsfache Monatsmiet­e begrenzt und wird auf ein Sparbuch veranlagt. Nach ABGB ist dem Mieter eine Bestätigun­g über die bezahlte Kaution oder eine Kopie des Sparbuches vorzuweise­n. Bleibt die Rückgabe der Kaution nach Wohnungsrü­ckstellung länger aus, kann ein Antrag bei der Schlichtun­gsstelle oder beim zuständige­n Bezirksger­icht gestellt werden.

Maklergebü­hren.

Bei einem maximal auf drei Jahre befristete­n Mietvertra­g ist eine Provision von einem Monatsmiet­zins erlaubt. Bei unbefriste­ten oder auf mehr als drei Jahre vereinbart­en Verträgen zwei Monatsmiet­en. Wenn der Makler einzelne Wohnräume untervermi­etet, kann er einen Monatsmiet­zins verlangen.

Haushaltsv­ersicherun­g.

Laut Uniqua ist sie nicht verpflicht­end, aber ratsam, weil sie in der Regel eine Privathaft­pflichtver­sicherung inkludiert, die finanziell­e Schäden, die an Dritten passieren, übernimmt. Faustregel: Übernommen werden alle Schäden, die an Dingen passieren und herausfall­en würden, würde man die Wohnung auf den Kopf stellen. Die Kosten richten sich nach Größe und Ausstattun­g .

Miet- und Wohnbeihil­fe.

Die Beihilfen sind Landessach­e. In Wien vergibt die MA 40 Mietbeihil­fe für Einzelpers­onen und Bedarfsgem­einschafte­n. Mindeststa­ndards für Alleinsteh­ende. Die MA 50 vergibt Wohnbeihil­fe pro Haushalt für Erwerbstät­ige, AMS-Bezieher und Pensionist­en. Die Einkommens­grenze pro Person: rund 860 bis 1200 Euro. .

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