Was zahle und bekomme ich?
Die wichtigsten Informationen rund ums Geld Kaution.
Grundsätzlich ist sie auf eine sechsfache Monatsmiete begrenzt und wird auf ein Sparbuch veranlagt. Nach ABGB ist dem Mieter eine Bestätigung über die bezahlte Kaution oder eine Kopie des Sparbuches vorzuweisen. Bleibt die Rückgabe der Kaution nach Wohnungsrückstellung länger aus, kann ein Antrag bei der Schlichtungsstelle oder beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden.
Maklergebühren.
Bei einem maximal auf drei Jahre befristeten Mietvertrag ist eine Provision von einem Monatsmietzins erlaubt. Bei unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre vereinbarten Verträgen zwei Monatsmieten. Wenn der Makler einzelne Wohnräume untervermietet, kann er einen Monatsmietzins verlangen.
Haushaltsversicherung.
Laut Uniqua ist sie nicht verpflichtend, aber ratsam, weil sie in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert, die finanzielle Schäden, die an Dritten passieren, übernimmt. Faustregel: Übernommen werden alle Schäden, die an Dingen passieren und herausfallen würden, würde man die Wohnung auf den Kopf stellen. Die Kosten richten sich nach Größe und Ausstattung .
Miet- und Wohnbeihilfe.
Die Beihilfen sind Landessache. In Wien vergibt die MA 40 Mietbeihilfe für Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften. Mindeststandards für Alleinstehende. Die MA 50 vergibt Wohnbeihilfe pro Haushalt für Erwerbstätige, AMS-Bezieher und Pensionisten. Die Einkommensgrenze pro Person: rund 860 bis 1200 Euro. .