Zu viel verdient: Wohnung weg
Weil sie durch Kurzzeitmieten zu viel einnahmen, haben zwei Wiener ihre Wohnung verloren
Zimmervermittlung. Zwei Mieter, die ihre Wohnung zu teuer an Urlauber untervermietet haben, haben die Wohnung nun verloren.
Zwei Wiener, die Teile ihrer Altbauwohnung im ersten Bezirk kontinuierlich und für viel Geld an Touristen untervermieteten, haben diese nun verloren.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine entsprechende Klage der Wohnungseigentümerin als berechtigt beschieden.
Mieter dürfen nach Rücksprache ihre Wohnung zwar untervermieten – sich dabei aber nicht bereichern. Genau das hätten die Wiener aber gemacht. Erstmals hat ein Gericht damit Konsequenzen für Personen gezogen, die durch Kurzzeitmieten deutlich mehr Geld einnehmen, als sie es mit einer regulären Untermiete tun würden.
Erwerbsquelle
Für die 200 Quadratmeter große Wohnung zahlten sie knapp 2400 Euro Miete im Monat, dazu jährlich 4800 Euro Energiekosten.
Dem gegenüber stehen folgende Einnahmen:
Einen 60 Quadratmeter großen Teil der Wohnung, der über einen Pawlatschengang begehbar ist, haben sie an einen ständigen Untermieter um monatlich 1000 Euro vergeben (ca. 33 Euro pro Tag). Gleichzeitig hatten sie den anderen Teil der Wohnung durchgehend auf einer Internetplattform, die sich an internationales Publikum richtet, um 229 bis 249 Euro pro Nacht, 1540 Euro pro Wo-
che oder 6600 Euro pro Monat angeboten.
Das als „atemberaubend und sensationell“angepriesene Apartment wurde an mehreren Gelegenheiten auch vermietet. Zumindest tageweise haben die Mieter damit um190 bis 250 Prozent mehr eingenommen, als sie für die Wohnung aufwenden mussten. Das sei unverhältnismäßig, so der OGH: „Das
Gericht will verhindern, dass eine Wohnung – durch ,verwerfliches, weil von hemmungslosem Bereicherungswillen geleitetes Verhalten’ – zu einer Erwerbsquelle des Hauptmieters wird.“
„Revolutionäres Urteil“
Für Alexander Pawkowicz, Wiener FP-Bautensprecher, ist diese Maßnahme „ein revolutionärer Schritt zur Ein-
dämmung von Wohnungsspekulation.“Wenn von den rund 330.000 Österreichern, die in Altbau-Wohnungen leben, Personen künftig ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Wimdu vermieten möchten, müssten sie sich an die Regeln der Mietzinsbildung halten.
Auch Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichi-
schen Hoteliervereinigung, begrüßte das Urteil: „Damit ist klar: Die gewerbsmäßige Beherbergung gehört in professionelle Hände, wenn sie einen gewissen Rahmen überschreitet.“
Denn: Werden Wohnungen an Touristen vermietet, verknappen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt, die Mieten steigen. Noch drastischer seien die Auswir-
kungen auf Volkswirtschaft und Arbeitsmarkt: Eine einzige Plattform soll 2016 mehr als 80 Millionen Euro umgesetzt haben – ohne einen einzigen Mitarbeiter in Österreich. „Qualitätshotels beschäftigen für Umsätze in dieser Höhe 800 bis 1000 Mitarbeiter und führen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe ab.“