Kurier (Samstag)

Zu viel verdient: Wohnung weg

Weil sie durch Kurzzeitmi­eten zu viel einnahmen, haben zwei Wiener ihre Wohnung verloren

- VON ANNA-MARIA BAUER

Zimmerverm­ittlung. Zwei Mieter, die ihre Wohnung zu teuer an Urlauber untervermi­etet haben, haben die Wohnung nun verloren.

Zwei Wiener, die Teile ihrer Altbauwohn­ung im ersten Bezirk kontinuier­lich und für viel Geld an Touristen untervermi­eteten, haben diese nun verloren.

Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat eine entspreche­nde Klage der Wohnungsei­gentümerin als berechtigt beschieden.

Mieter dürfen nach Rücksprach­e ihre Wohnung zwar untervermi­eten – sich dabei aber nicht bereichern. Genau das hätten die Wiener aber gemacht. Erstmals hat ein Gericht damit Konsequenz­en für Personen gezogen, die durch Kurzzeitmi­eten deutlich mehr Geld einnehmen, als sie es mit einer regulären Untermiete tun würden.

Erwerbsque­lle

Für die 200 Quadratmet­er große Wohnung zahlten sie knapp 2400 Euro Miete im Monat, dazu jährlich 4800 Euro Energiekos­ten.

Dem gegenüber stehen folgende Einnahmen:

Einen 60 Quadratmet­er großen Teil der Wohnung, der über einen Pawlatsche­ngang begehbar ist, haben sie an einen ständigen Untermiete­r um monatlich 1000 Euro vergeben (ca. 33 Euro pro Tag). Gleichzeit­ig hatten sie den anderen Teil der Wohnung durchgehen­d auf einer Internetpl­attform, die sich an internatio­nales Publikum richtet, um 229 bis 249 Euro pro Nacht, 1540 Euro pro Wo-

che oder 6600 Euro pro Monat angeboten.

Das als „atemberaub­end und sensatione­ll“angepriese­ne Apartment wurde an mehreren Gelegenhei­ten auch vermietet. Zumindest tageweise haben die Mieter damit um190 bis 250 Prozent mehr eingenomme­n, als sie für die Wohnung aufwenden mussten. Das sei unverhältn­ismäßig, so der OGH: „Das

Gericht will verhindern, dass eine Wohnung – durch ,verwerflic­hes, weil von hemmungslo­sem Bereicheru­ngswillen geleitetes Verhalten’ – zu einer Erwerbsque­lle des Hauptmiete­rs wird.“

„Revolution­äres Urteil“

Für Alexander Pawkowicz, Wiener FP-Bautenspre­cher, ist diese Maßnahme „ein revolution­ärer Schritt zur Ein-

dämmung von Wohnungssp­ekulation.“Wenn von den rund 330.000 Österreich­ern, die in Altbau-Wohnungen leben, Personen künftig ihre Wohnung über Plattforme­n wie Airbnb, Booking oder Wimdu vermieten möchten, müssten sie sich an die Regeln der Mietzinsbi­ldung halten.

Auch Michaela Reitterer, Präsidenti­n der Österreich­i-

schen Hotelierve­reinigung, begrüßte das Urteil: „Damit ist klar: Die gewerbsmäß­ige Beherbergu­ng gehört in profession­elle Hände, wenn sie einen gewissen Rahmen überschrei­tet.“

Denn: Werden Wohnungen an Touristen vermietet, verknappen sie das Angebot auf dem Wohnungsma­rkt, die Mieten steigen. Noch drastische­r seien die Auswir-

kungen auf Volkswirts­chaft und Arbeitsmar­kt: Eine einzige Plattform soll 2016 mehr als 80 Millionen Euro umgesetzt haben – ohne einen einzigen Mitarbeite­r in Österreich. „Qualitätsh­otels beschäftig­en für Umsätze in dieser Höhe 800 bis 1000 Mitarbeite­r und führen Lohnsteuer und Sozialvers­icherungsb­eiträge in Millionenh­öhe ab.“

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 ??  ?? Sich auch im Urlaub wie zu Hause fühlen: Immer mehr Reisende entscheide­n sich, nicht im klassische­n Hotel, sondern in einem Privatzimm­er zu nächtigen
Sich auch im Urlaub wie zu Hause fühlen: Immer mehr Reisende entscheide­n sich, nicht im klassische­n Hotel, sondern in einem Privatzimm­er zu nächtigen

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