Gutachter wird jetzt abgelöst
Karl Mahringer soll unwissenschaftlich gearbeitet haben. Er wehrt sich
Österreich/Afghanistan. Karl Mahringer ist kein Gutachter mehr. Seine Arbeit wurde als unwissenschaftlich befunden. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Karl Mahringer hat viele Gutachten in Asylverfahren erstellt. Bis zuletzt war er der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für die Länder Afghanistan, Syrien und Irak. Doch Mahringers Gutachten stießen auch auf massive Kritik. So äußerte er einmal, dass die Rückkehr nach Afghanistan für junge Männer zumutbar sei, denn: Attentate würden im Regierungsviertel und beim Parlament Kabuls passieren. Man müsse nur einen Umweg von zehn Minuten in Kauf nehmen, um ihnen zu entkommen.
Prüfung
Jetzt ist der gebürtige Oberösterreicher seinen Job als Gutachter los. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hatte das Überprüfungsverfahren durchgeführt. Nach Prüfung einer vierköpfigen Kommission (bestehend aus einem Richter und drei Fachprüfern, Anm.) wurde dem 65-Jährigen die „Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet Länderkunde entzogen“, wie es in einer Stellungnahme heißt. Konkret habe es Zweifel gegeben, ob Mahringer in der Lage sei, lege artis (vorschriftsmäßig, Anm.) zu arbeiten und Schlussfolgerungen ziehe, die einer Überprüfung standhalten.
„Selbstverständlich werden wir hier Rechtsmittel ergreifen und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einreichen“, sagt Mahringer, der sich aktuell in Afghanistan aufhält.( siehe auch Interview unten). Under teilt auch aus: „Die Entziehung verwundert mich nicht zuletzt auch deshalb, weil von mir im vergangenen Jahr zahlreiche Gutachten bei Gericht abgeliefert wurden und es von Seiten der Gerichte bisher keine Beanstandungen bezüglich der Qualität gab. Dass nun eine ,unabhängige’ Kommission unter massiven öffentlichen Druck zu einem anderen Ergebnis kommt, sagt bereits alles.“
Doch es ist auch ein weiterer Punkt, der zum Entzug ge- führt haben dürfte – eine Aussage in der Krone: „Das Landesgericht für Zivilrechtssachen will mich in Zusammenarbeit mit den NGO’s zerstören.“Allein diese Aussage reiche, um ein Überprüfungsverfahren einzuleiten, heißt es im Entscheid.
Keine neue Eintragung
Für Mahringer doppelt bitter: Zuletzt hatte er die Prüfung als Gutachter für Jemen, Sudan und Pakistan bestanden. Bis zuletzt wartete er auf den Bescheid. Die Kommission kam nun zum Ergebnis: „Eine weitere Eintragung von zusätzlichen Fachgebieten ist abzuweisen.“
Bei bestehenden negativen Asylbescheiden mit Mahringer-Gutachten dürfte die aktuelle Entscheidung keine Auswirkung haben. Denn: Die Gutachten seien nur ein Teil in der Entscheidungsfindung, wie ein Gericht bereits feststellte.