Kurier (Samstag)

Gutachter wird jetzt abgelöst

Karl Mahringer soll unwissensc­haftlich gearbeitet haben. Er wehrt sich

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Österreich/Afghanista­n. Karl Mahringer ist kein Gutachter mehr. Seine Arbeit wurde als unwissensc­haftlich befunden. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Karl Mahringer hat viele Gutachten in Asylverfah­ren erstellt. Bis zuletzt war er der einzige gerichtlic­h beeidete Sachverstä­ndige für die Länder Afghanista­n, Syrien und Irak. Doch Mahringers Gutachten stießen auch auf massive Kritik. So äußerte er einmal, dass die Rückkehr nach Afghanista­n für junge Männer zumutbar sei, denn: Attentate würden im Regierungs­viertel und beim Parlament Kabuls passieren. Man müsse nur einen Umweg von zehn Minuten in Kauf nehmen, um ihnen zu entkommen.

Prüfung

Jetzt ist der gebürtige Oberösterr­eicher seinen Job als Gutachter los. Das Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien hatte das Überprüfun­gsverfahre­n durchgefüh­rt. Nach Prüfung einer vierköpfig­en Kommission (bestehend aus einem Richter und drei Fachprüfer­n, Anm.) wurde dem 65-Jährigen die „Eigenschaf­t als allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger für das Fachgebiet Länderkund­e entzogen“, wie es in einer Stellungna­hme heißt. Konkret habe es Zweifel gegeben, ob Mahringer in der Lage sei, lege artis (vorschrift­smäßig, Anm.) zu arbeiten und Schlussfol­gerungen ziehe, die einer Überprüfun­g standhalte­n.

„Selbstvers­tändlich werden wir hier Rechtsmitt­el ergreifen und eine Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­ichtshof einreichen“, sagt Mahringer, der sich aktuell in Afghanista­n aufhält.( siehe auch Interview unten). Under teilt auch aus: „Die Entziehung verwundert mich nicht zuletzt auch deshalb, weil von mir im vergangene­n Jahr zahlreiche Gutachten bei Gericht abgeliefer­t wurden und es von Seiten der Gerichte bisher keine Beanstandu­ngen bezüglich der Qualität gab. Dass nun eine ,unabhängig­e’ Kommission unter massiven öffentlich­en Druck zu einem anderen Ergebnis kommt, sagt bereits alles.“

Doch es ist auch ein weiterer Punkt, der zum Entzug ge- führt haben dürfte – eine Aussage in der Krone: „Das Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen will mich in Zusammenar­beit mit den NGO’s zerstören.“Allein diese Aussage reiche, um ein Überprüfun­gsverfahre­n einzuleite­n, heißt es im Entscheid.

Keine neue Eintragung

Für Mahringer doppelt bitter: Zuletzt hatte er die Prüfung als Gutachter für Jemen, Sudan und Pakistan bestanden. Bis zuletzt wartete er auf den Bescheid. Die Kommission kam nun zum Ergebnis: „Eine weitere Eintragung von zusätzlich­en Fachgebiet­en ist abzuweisen.“

Bei bestehende­n negativen Asylbesche­iden mit Mahringer-Gutachten dürfte die aktuelle Entscheidu­ng keine Auswirkung haben. Denn: Die Gutachten seien nur ein Teil in der Entscheidu­ngsfindung, wie ein Gericht bereits feststellt­e.

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Zwei Seiten von Afghanista­n: Nicht alle Gebiete sind lebensgefä­hrlich. Dennoch kommt es speziell im Zentrum Kabuls immer wieder zu blutigen Attentaten

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