Kurier (Samstag)

Das Oberlandes­gericht weist Klage von Uber ab

Nächster Rückschlag

- – ANNA-MARIA BAUER

Ein Tag, nachdem Uber neue Preise, einen neuen Verhaltens­kodex und neue Community-Regeln bekannt gegeben hat (der KURIER berichtete) folgt die nächste Meldung: Das Oberlandes­gericht Wien lehnt eine Klage von Uber ab.

Im Detail: Im Frühjahr hat das Handelsger­icht Wien eine einstweili­ge Verfügung gegen Uber erlassen: Die App darf in der bestehende­n Form nicht mehr verwendet werden. Denn sie leitet Aufträge direkt an die Fahrer weiter, dabei müssen Mietwagenf­ahrten beim Unternehme­n eingehen. Mietwagenf­ahrer dürfen auch nicht unterwegs auf neue Kunden warten, sie müssten nach einem Auftrag in ihre Betriebsst­ätte zurück. Die Taxifunkze­ntrale 40100 hatte die Klage mit Anwalt Dieter Heine eingebrach­t.

Daraufhin stellte Uber das System um. Um zu kontrollie­ren, ob das neue System rechtskonf­orm ist, führte Taxi 40100 Testfahren durch und kam zu dem Ergebnis, dass die App weiterhin illegal war.

320.000 Euro Strafe

Heine legte mit den Testfahrte­n auch Klage beim Exekutions­gericht ein. Hier hat das Gericht Strafen in der Höhe von 320.000 Euro bewilligt.

Uber wollte diese Testfahrte­n unterbinde­n und legte seinerseit­s Klage beim Handelsger­icht Wien ein.

Das Handelsger­icht entschied im Juni, dass 40100 die Testfahren weiter durchführe­n dürfte und bescheinig­te gleichzeit­ig, dass auch das neue System von Uber nicht rechtskonf­orm ablaufe. Uber legte Rekurs ein. Dieser wurde vom Oberlandes­gericht abgewiesen. Die Entscheidu­ng des Handelsger­ichts war die richtige.

Indes hat Uber auch Rekurs gegen die 320.000Euro-Strafe eingelegt. Das Ergebnis ist ausständig.

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