Das Oberlandesgericht weist Klage von Uber ab
Nächster Rückschlag
Ein Tag, nachdem Uber neue Preise, einen neuen Verhaltenskodex und neue Community-Regeln bekannt gegeben hat (der KURIER berichtete) folgt die nächste Meldung: Das Oberlandesgericht Wien lehnt eine Klage von Uber ab.
Im Detail: Im Frühjahr hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen: Die App darf in der bestehenden Form nicht mehr verwendet werden. Denn sie leitet Aufträge direkt an die Fahrer weiter, dabei müssen Mietwagenfahrten beim Unternehmen eingehen. Mietwagenfahrer dürfen auch nicht unterwegs auf neue Kunden warten, sie müssten nach einem Auftrag in ihre Betriebsstätte zurück. Die Taxifunkzentrale 40100 hatte die Klage mit Anwalt Dieter Heine eingebracht.
Daraufhin stellte Uber das System um. Um zu kontrollieren, ob das neue System rechtskonform ist, führte Taxi 40100 Testfahren durch und kam zu dem Ergebnis, dass die App weiterhin illegal war.
320.000 Euro Strafe
Heine legte mit den Testfahrten auch Klage beim Exekutionsgericht ein. Hier hat das Gericht Strafen in der Höhe von 320.000 Euro bewilligt.
Uber wollte diese Testfahrten unterbinden und legte seinerseits Klage beim Handelsgericht Wien ein.
Das Handelsgericht entschied im Juni, dass 40100 die Testfahren weiter durchführen dürfte und bescheinigte gleichzeitig, dass auch das neue System von Uber nicht rechtskonform ablaufe. Uber legte Rekurs ein. Dieser wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen. Die Entscheidung des Handelsgerichts war die richtige.
Indes hat Uber auch Rekurs gegen die 320.000Euro-Strafe eingelegt. Das Ergebnis ist ausständig.