Kurier (Samstag)

Aktion scharf gegen Schulschwä­nzer

BIS 440 EURO STRAFE

- VON B. GAUL, S. DORFSTÄTTE­R

Bereits 19 Anzeigen. Wiener Schulen nehmen das neue Gesetz ernst: Kein Pardon bei drei Tage Abwesenhei­t ohne Entschuldi­gung

Es war eines der ersten Gesetze, die Bildungsmi­nister Heinz Faßmann einbrachte: Wer die Schulpflic­ht verletzt, soll bestraft werden.

Konkret sieht die Novelle vor, dass Schüler bis zum Ende ihrer Schulpflic­ht – also in neun Jahren Schule – ab dem dritten Fehltag ohne Entschuldi­gung von der Schulleitu­ng angezeigt werden können. Drei Tage maximal – unabhängig davon, ob es drei aufeinande­rfolgende Tage sind, oder die drei Fehltage im Laufe der neunjährig­en Schulpflic­ht zusammenko­mmen.

Das neue Schuljahr ist in Ost-Österreich gerade einmal zwei Wochen alt, dennoch werden bereits die ersten Anzeigen bestätigt: 19

gab es allein in Wien – die meisten davon, nämlich vier, mussten Schulen in Wien - Donaustadt einbringen, und jeweils drei in Liesing (23. Bezirk) und in der Josefstadt (8. Bezirk). Auch aus dem Bezirk Krems wurden vier Anzeigen gemeldet.

Die Schulen zeigen nur an, wenn sie keinen Erziehungs­berechtigt­en erreichen könnenunds­ich das Fernbleibe­n nicht erklären können.

Jetzt sind die Bezirksver­waltungsbe­hörden, in Wien die Magistrate, am Zug: Laut Schulpflic­htgesetz sind Strafen von 110 bis 440 Euro vorgesehen, sogar Ersatzfrei­heitsstraf­en bis zu zwei Wochen sind möglich. Die Behördenmü­ssenjeden Fall einzeln

prüfen, sollte sich alles aufklären, können die Verfahren auch wieder eingestell­t werden. Verwaltung­sstrafen werden unabhängig vom Einkommen der Familien ausgesproc­hen.

Bildungsmi­nister Faßmann zeigt sich in einer ersten Reaktion zufrieden: „Das sind genau die Fälle, die wir mit dieser neuen Regelung erreichen wollten – Fälle, die so nicht zu entschuldi­gen sind“, so der Minister zum KURIER. Er geht davon aus, dass die Schulleite­r das Umfeld ihrer Schüler gut kennen und „angemessen, nicht überschieß­end“reagieren. Er verlange aber eine „Ernsthafti­gkeit im System. Es gibt ein Gratisange­bot, das auch

eine Verpflicht­ung mit sich bringt.“

Verschärft wurde zudem die Situation für jene Schüler, die ihre Schulpflic­ht schon erfüllt haben – also in der Oberstufe. Wer hier mehr als dreißig unentschul­digte Fehlstunde­n hat, den kann die Schulleitu­ng ganz einfach von der Schule abmelden.

Eine Verschärfu­ng des Schulpflic­htgesetzes wurde vor allem von Pädagogen und Schulleite­rn gefordert, denn das bisherige System eines 5Stufen-Plans zeigte kaum Wirkung: Zuerst musste die Schulleitu­ng ein Gespräch mit den Eltern suchen, dann mit Schulpsych­ologen die Situation abklären, dann folgte eine Informatio­n über drohende Sanktionen, dann wurde die Jugendwohl­fahrt eingeschal­tet und als letzte Maßnahme Anzeige mit einer Höchststra­fe von 440 Euro eingebrach­t. Lehrkräfte kritisiert­en, dass diese Vorgehensw­eise oft Monate in Anspruch nahm und Eltern, die nicht kooperiere­n wollten, bald das System ausnutzten.

„Das sind genau die Fälle, die wir mit dieser neuen Regelung erreichen wollten – Fälle, die so nicht zu entschuldi­gen sind.“Heinz Faßmann Bildungsmi­nister (ÖVP)

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In Österreich gibt es eine neunjährig­e Schulpflic­ht. Wer unentschul­digt fernbleibt, dessen Eltern werden von der Schulleitu­ng angezeigt
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