„Die individuelle Lebenssituation bestimmt den Vorsorgebedarf“
Viele fragen sich, welchen Vorsorgebedarf sie im Alter haben. Der Vorsorgespezialist gibt praktische Empfehlungen zur Orientierung.
Voraussetzung für die Ermittlung des persönlichen Vorsorgebedarfs ist ein Verständnis für ZEITWERTsicherung. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl, Geschäftsführerin von ewsCom, Kompetenzpartner im Zentrum für strategische Kommunikation, spricht mit Michael Miskarik, Niederlassungsleiter der HDI Lebensversicherung AG in Österreich, darüber, wie man schrittweise eine Vorsorgestrategie aufbaut, um das Alter finanziell abgesichert genießen zu können. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl: Herr Miskarik, was verstehen Sie konkret unter ZEITWERTsicherung und warum ist das Thema so schwer für die Menschen zu erfassen? Michael Miskarik: Sekunden, Minuten, Tage. Zeit ist gut messbar, aber schwer zu bewerten. Fragen Sie den Gewinner einer Silbermedaille, wie er eine Hundertstelsekunde beurteilt, oder jemanden, der gerade seinen Zug verpasst hat, wie wertvoll eine Minute ist. Sie sehen, wir können Zeit pauschal schwer bewerten. Was bedeutet das konkret für private Altersvorsorge?
Wenn Menschen bereit sind, ihr Geld für eine gewisse Dauer zu veranlagen, so werden sie dafür mit Zinsen oder anderen Kapitalerträgen belohnt. Diese stellen, vereinfacht ausgedrückt, den ZEITWERT für ihr Geld dar. Aufgrund längerer Veranlagungsdauer gewinnt der Faktor Zeit zunehmend an Attraktivität und Wert. Wie ermittelt man nun seinen individuellen Vorsorgebedarf?
Ist die Bedeutung der ZEITWERTsicherung einmal erkannt, so kann der Bedarf in wenigen Schritten ermittelt werden. Im ersten Schritt ist der persönliche Finanzbedarf im Alter einzuschätzen. Klassische Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel oder Wohnen sind einfach zu erheben. Aber denken wir auch an ein finanzielles Sicherheitspolster für unerwartete Ausgaben wie Gesundheit, Pflege oder Unterstützung der Familie. Auch sollten Ausgaben für Reisen, Hobbys oder allfällige Sanierungsmaßnahmen am Zuhause berücksichtigt werden. Wie lässt sich jener Betrag abschätzen, den ich im Alter vom Staat zu erwarten habe?
Damit sind wir beim zweiten Schritt. Hier bietet das Pensionskonto, das ich letzte Woche bereits beleuchtet habe, eine valide Orientierung. Darin sind alle bisherigen Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen und die sich daraus ergebenden Gutschriften berücksichtigt. Der ausgewiesene Pensionswert stellt die monatliche Bruttopension zum aktuellen Stichtag dar. Da Sie aber vermutlich noch einige Erwerbsjahre vor sich haben, müssen Sie den zukünftigen Verlauf Ihrer Beschäftigung einschätzen. Erst dann kön- nen Sie Ihren voraussichtlichen Bedarf ableiten. Schritt drei ergibt dann vermutlich den persönlichen Vorsorgebedarf, richtig?
Korrekt. Die Differenz zwischen Ihrem ermittelten Finanzbedarf und der zu erwartenden staatlichen Pensionsleistung sowie einer allfälligen betrieblichen Altersvorsorge stellt Ihren voraussichtlichen Kapitalbedarf in der Pension dar. Fazit: Haben Sie diese drei Schritte durchgeführt, so kennen Sie annähernd Ihren Fi- nanzbedarf, leiten daraus Ihr Sparziel ab und beginnen konsequenterweise mit Ihrer ZEITWERTsicherung. Können Sie das an einem konkreten Beispiel veranschaulichen?
Nehmen wir eine Assistentin der Geschäftsführung mit zwei Kindern, 39 Beitragsjahren und ein Pensionsantrittsalter von 65. Im ersten Schritt ist das durchschnittliche Lebenseinkommen pro Monat zu ermitteln. Dieses beträgt in unserem Beispiel 1.860 Euro brutto im Monat. Schritt zwei sieht die Ermittlung der Beitrags bemessungs grundlage vor. Von 39 Beitragsjahren sind 25 Voll zeit-und sechs Teil zeit beschäftigungs jahre sowie acht JahreKarenz. Die Beitrags jahre multiplizieren wir mit dem jährlichen S teig erungs prozentsatz inder Höhe von 1,78 Prozent und erhalten so die Bemessungs grundlage von 69,4 Prozent. In Schritt drei multiplizieren wir das durchschnittliche Brutto-Monat seinkommender Frau mitd er Bemessungs grundlage von 69,4 Prozent. Dies ergibt eine monatliche Bruttopension von rund 1.290 Euro, also netto rund 1.182 Euro. Dies ist natürlich eine stark vereinfachte Darstellung. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Pensionsspezialisten zu Rate zu ziehen. Orientierung finden Interessierte unter www.hdi-leben.at/beratersuche.