Kurier (Samstag)

Kickl plant Messerverb­ot für alle Asylwerber

Neues Waffengese­tz ab Jahreswech­sel

- VON DOMINIK SCHREIBER

Entwurf eingebrach­t. Die Zahl der Angriffe mit Hieb- und Stichwaffe­n steigt. Innenminis­ter Herbert Kickl möchte deshalb Asylwerber­n und Personen ohne EU-Daueraufen­thaltstite­l das Mitführen solcher Waffen generell verbieten – umfasst sind damit Butterfly-Messer, nicht aber Küchen- oder Jagdmesser. Der Minister sieht die Verschärfu­ng als notwendi- ge Reaktion auf die steigende Anzahl von Messeratta­cken in den vergangene­n Jahren. Der Gesetzesen­twurf, der dem KURIER vorliegt, soll im Jänner in Kraft treten. Darin findet sich etwa eine Begrenzung von Magazinen bei Schusswaff­en, allerdings auch Erleichter­ungen für Sportschüt­zen, Jäger und Polizisten.

Vor allem der Paragraf 11a des geplanten neue Waffengese­tzes wird für Diskussion­en sorgen. Künftig ist für Drittstaat­sangehörig­e (Asylwerber, illegal aufhältige Personen, Menschen ohne EU-Aufenthalt­stitel) „ der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“. Das entspricht einer wesentlich­en Verschärfu­ng: Bisher galt das Verbot nur für Schusswaff­en, künftig dürfen alle Asylwerber auch keine Hieb- und Stichwaffe­n mehr tragen.

Messer sind damit allerdings nur teilweise umfasst. Springmess­er oder Butterflys fallen auf jeden Fall darunter, Küchenmess­er oder Jagdmesser hingegen nicht. Die Zahl der Angriffe mit Hieb- undStichwa­ffen stieg jedenfalls in den vergangene­n fünf Jahren an, auf etwa das Doppelte – während die anderen Gewaltdeli­kte in Summe zurückging­en. Bei den ausgeforsc­hten Tatverdäch­tigen bei Angriffen mit Messern und anderen Stichwaffe­n war die Zahl der Ausländer zuletzt höher als jene der Inländer.

„Wir müssen reagieren“

„Wir müssen als Sicherheit­sbehörde darauf reagieren. Deswegen umfasst das Waffenverb­ot für Asylwerber oder Asylberech­tigte zukünftig nicht nur Schusswaff­en, sondern alle Formen von Waffen“, sagt Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ). Er verweist darauf, dass im Jahr 2017 bei insgesamt 3282 Taten die Afghanen mit 287 Angriffen vor den Türken (169) und den Angehörige­n der Russischen Föderation (111) an der Spitze lagen. Das Mitführen eines Messers wird durch die Waffengese­tznovelle künftig verwaltung­sstrafrech­tlich verfolgt. Es droht zunächst eine Geldstrafe, bei Nichteinbr­ingung Haft. Außerdem wird sich ein Verstoß vermutlich auch auf das Asylverfah­ren auswirken.

Das Gesetz, das im Jänner 2019 in Kraft treten soll, im Überblick: – Mehr Waffenpäss­e: Justizwach­ebeamte und Militärpol­izisten dür- fen künftig wieder Waffenpäss­e erhalten. Für sie und die Polizisten fällt auch die umstritten­e Limitierun­g auf Waffen mit neun Millimeter als Kaliber. – EU-Richtlinie­n: Magazine mit großer Kapazität (20 Schuss bei Faustfeuer­waffen, zehn Schuss bei halbautoma­tischen Langwaffen) sind künftig verboten.

Der Umbau einer Schusswaff­e hat keine Auswirkung mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Wird also eine vollautoma­tische Schusswaff­e zu einer halbautoma­tischen ( damit wäre sie in einer anderen Kategorie) umgebaut, bleibt sie dennoch eine verbotene Waffe. Zum Besitz einer solchen Schusswaff­e bedarf es daher einer Sondergene­hmigung des Verteidigu­ngsministe­riums. – Prüfungsto­urismus: Bisher durfte der psychologi­sche Test zur Ausstellun­g einer Waffenbesi­tzkarte beliebig oft wiederholt werden. Künftig darf dies nur alle sechs Monate passieren. Nach dem dritten negativen Antritt gibt es eine Sperre. – Sportschüt­zen: Bisher konnten Sportschüt­zen maximal fünf Waffen besitzen, künftig kann ein Sportschüt­ze diese sukzessive auf bis zu zehn ausbauen. Außerdem dürfen Magazine mit größerer Kapazität angeschaff­t werden. Dafür ist die Mitgliedsc­haft in einem Sportschüt­zenverein notwendig. – Jäger: Die Jäger dürfen künftig einen Schalldämp­fer verwenden. Außerdem ist ihnen das Mitführen einer Faustfeuer­waffe bei der Jagd erlaubt.

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„Wesentlich­e Verschärfu­ngen dienen dem Kampf gegen den Terrorismu­s“, sagt Kickl. Für Jäger, Polizisten oder Justizbeam­te gibt es Erleichter­ungen

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