Kurier (Samstag)

Mädchen von Scooter erfasst

Zu hohes Tempo und Alkohol am E-Scooter-Steuer sind die größten Gefahren.

- VON BIRGIT SEISER

Sicherheit. Laut Polizei Wien häufen sich die Unfälle mit E-Rollern. Viele fahren unter Alkoholein­fluss.

Mit leichten Kopfverlet­zungen wurde am Donnerstag­abend ein Kind ins Spital gebracht, nachdem ein E-Roller-Fahrer das Mädchen niedergest­oßen hatte. Der Unfall ereignete sich in der Simmeringe­r Hauptstraß­e. Die Achtjährig­e war mit ihren Eltern zu Fuß unterwegs gewesen, als ein 17-jähriger der Familie mit dem E-Roller entgegenka­m – und zwar am Gehsteig. Dort ist die Benutzung der Scooter aber verboten.

Bei den Rollern handelt es sich nämlich nicht um sogenannte­s fahrzeugäh­nliches Kinderspie­lzeug (wie Skateboard, Roller etc.) – die E-Roller sind als Fahrräder eingestuft. Dementspre­chend hätte der 17-Jährige den Radweg oder die Fahrbahn benutzen müssen.

Teurer Spaß

„Dass die E-Scooter auf Gehsteigen fahren, ist eines der häufigsten Probleme. Außerdem halten sich viele nicht an die Promillegr­enze“, sagt Polizeispr­echer Paul Eidenberge­r. Erlaubt wäre ein maximaler Blutalkoho­lwert von 0,8 Promille. Liegt der Wert darüber oder wird ein AlkoTest verweigert, kann die Strafe 800 bis 5400 Euro teuer werden. Aber nicht nur eine Strafe ist kostspieli­g, auch die Leihgebühr ist hoch: Pro Anmeldung wird ein Euro berechnet und pro Minute kommen noch 15 Cent dazu. Eine halbe Stunde Fahrt kostet 5,50 Euro.

Beziffern kann man die Gesetzesüb­ertretunge­n im Zusammenha­ng mit E-Scootern laut Polizei derzeit noch nicht. Der Trend, mit diesen Rollern durch die Stadt zu düsen, ist schließlic­h neu. Ausschlagg­ebend dafür sind die vielen Anbieter, die die Gefährte auf Leihbasis für die Wiener verfügbar machen: Mit Bird, Lime und Tier haben sich 2018 gleich drei Unternehme­n in der Stadt angesiedel­t. Insgesamt gibt es knapp 1200 Scooter. Auch der Roller, mit dem am Donnerstag der Unfall verursacht wurde, gehört einer Leihfirma. Um welche es sich handelt, wurde nicht kommunizie­rt.

Zu schnell

Laut Zeugen war der UnfallFahr­er zu schnell unterwegs. Das sei vor allem in Begegnungs­zonen ein Problem, sagt Eidenberge­r. In der Ma- riahilfer Straße dürfen Radfahrer und E-Roller-Benutzer eigentlich nur mit Schrittges­chwindigke­it fahren, was fünf km/h entspricht. Die Realität sieht anders aus: Mit einer Höchstgesc­hwindigkei­t von 25 km/h brausen die Scooter oft zu schnell durch die Einkaufsst­raße.

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Spaß mit Risiken: Viele Roller-Benutzer sind zu schnell unterwegs

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