Kurier (Samstag)

„Strache schmückt sich mit fremden Federn“

Rote Polizeigew­erkschaft kritisiert den Vizekanzle­r

- – WOLFGANG ZAUNBAUER

Mit Kritik reagiert die rote Polizeigew­erkschaft auf Aussagen von Beamtenmin­ister Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Wachebedie­nsteten-Hilfeleist­ungsgesetz (WHG). Dieses regelte die finanziell­e Unterstütz­ung für Polizeibea­mte und deren Hinterblie­bene im Fall eines Dienst- oder Arbeitsunf­alls. Allerdings sei das Gesetz keineswegs unter Strache umgesetzt worden, wie dieser im Interview mit dem KURIER (29.12.2018) erklärt habe, kritisiert Hermann Greylinger von der Fraktion Sozialdemo­kratischer Gewerkscha­fter in der Polizei.

Unter dem jetzigen Ressortche­f seien die Hilfeleis- tungen lediglich auf sämtliche öffentlich Bedienstet­en (also etwa auch Lehrer oder Gerichtsvo­llzieher) ausgeweite­t worden – und zwar über eine Änderung des Gehaltsges­etzes, während das Wachebedie­nsteten-Hilfeleist­ungsgesetz selbst aufgehoben wurde.

Keine neue Idee

„Das Ganze wurde außerdem schon unter der Vorgängerr­egierung ausverhand­elt“, so Greylinger, „damit hat Strache überhaupt nichts zu tun. Er schmückt sich hier mit fremden Federn.“

Falsch sei auch die Behauptung des Vizekanzle­rs, erst unter ihm sei das WHG verbindlic­h geworden. „Das WHG war immer eine MussBestim­mung, lediglich im Gehaltsges­etz gab es eine Kann-Bestimmung. Die wurde nun ersetzt“, sagt der Polizeigew­erkschafte­r. Und die im Artikel genannte „Versicheru­ngsleistun­g bis zu 140.000 Euro“stimme ebenfalls nicht: „Die Höchstsumm­e errechnet sich aus dem Referenzbe­trag. Das sind derzeit 45mal 2.633,96 Euro, in Summe also 118.528,82 Euro“, präzisiert Greylinger.

„Wolf im Schafspelz“

Verwundert zeigt sich der Polizeigew­erkschafte­r im Gespräch mit dem KURIER über die „neuentdeck­te Liebe Straches zu den Beamten. In der Opposition hat das immer ganz anders geklungen. Da zeigt sich jetzt der Wolf im Schafspelz“.

Im Beamtenmin­isterium war am Freitag keiner der Pressespre­cher für eine Stellungna­hme erreichbar.

Gesetz von 1992

Das Wachebedie­nsteten-Hilfeleist­ungsgesetz wurde 1992 beschlosse­n, nachdem in den Jahren davor mehrere Polizisten bei Amtshandlu­ngen schwer verletzt oder gar getötet wurden. Bis dahin gab es für die Betroffene­n und ihre Angehörige­n keine finanziell­e Absicherun­g.

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