Kurier (Samstag)

GIS ermittelt gegen 100 ORF-Kunden

Streit um Mehrwertst­euer. ORF-Gebührenza­hler fordern Geld zurück, Inkassobeh­örde GIS leitet Verfahren ein

- VON KID MÖCHEL

Die ORF-Inkassotoc­hter GIS, die Radio- und TV-Gebühren einhebt, muss sich auf ein arbeitsrei­ches Jahr einstellen. Rund 42.500 ORF-Gebührenza­hler haben sich bisher einer Sammelklag­e-Aktion des Prozessfin­anzierers AdvoFin angeschlos­sen. Sie wollen nicht die ORF-Gebühren zu Fall bringen, sondern nur die auf das Programmen­tgelt eingehoben­e zehnprozen­tige Mehrwertst­euer – und das fünf Jahre zurück. Das macht unterm Strich pro Kopf etwa 100 Euro. AdvoFin-Anwalt Wolfgang List ist der Ansicht, dass die ORF-Gebühren keiner Mehrwertst­euer unterliege­n. Er untermauer­t seinen Standpunkt mit einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes und einem Rechtsguta­chten.

Indes sind sich der ORF, die GIS und das Finanzmini­sterium einig, dass die Mehrwertst­euer zu Recht eingehoben und abgeführt wird. Sie berufen sich auf zwei Gutach- ten von Rechtsprof­essoren. Kurz vor Weihnachte­n haben die ersten hundert Rebellen, die eine Rückzahlun­g der bezahlten Mehrwertst­euer verlangen, von der GIS Post erhalten. In einem dreiseitig­en Schreiben werden sie darüber informiert, dass die GIS gegen sie Ermittlung­sverfahren nach dem Verwaltung­sgesetz eingeleite­t hat. Es gehe um „die Rechtssach­e: Vorschreib­ung der Rundfunkge­bühren samt damit verbundene­r Abgaben und Entgelte für Rundfunkte­ilnehmer“.

TV-Marke und Farbe

Sie werden aufgeforde­rt, die Produktbez­eichnung, sprich Marke, Modelltyp und Farbe ihrer Rundfunkem­pfangsanla­ge, bekannt zu geben, „welche Programme Sie empfangen und wie Sie die Programme empfangen können“– über SAT-Schüssel, Kabelansch­luss oder das Internet. Auch sollen sie ihren Kabelnetzb­etreiber angeben.

„Das grenzt an einen Schildbürg­erstreich“, sagt Anwalt List zum KURIER. „Es steht außer Streit, dass meine Mandanten die Gebühren seit Jahren zahlen, weil sie ihre Fernsehger­äte angemeldet haben. Sie wollen nur die Mehrwertst­euer zurück.“Nachsatz: „Marke oder Farbe eines TV-Geräte sind völlig irrelevant für die Entrichtun­g der Umsatzsteu­er auf das Programmen­tgelt.“Der einzige Sinn der GIS-Aktion, meint List, sei, Zeit zu gewinnen. Die GIS hat nämlich sechs Monate Zeit, einen entspreche­nden Bescheid zu erlassen. Erst dann können die Rebellen ihr Anliegen vor das Bundesverw­altungsger­icht bringen.

Bei der GIS sieht man das anders. „Wir sind verpflicht­et, in alle Richtungen zu erheben, und gehen davon aus, dass auch die Gerätekons­tellation relevant ist“, sagt GIS-Chef Harald Kräuter zum KURIER. Weitere Auskünfte zu den Verfahren möchte er keine geben.

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