Wie es mit Hund auf der Alm klappt
Kuh-Urteil. Rinder auf der Weide streicheln und Hund laufen lassen? Bitte nicht
Nach dem Tiroler „Kuh-Urteil“ist die Irritation groß, bei Wanderern wie Almbauern gleichermaßen. Ein paar Regeln helfen, die Situation zu entspannen.
Kaum ein Richterspruch irritiert so sehr wie das 104 Seiten starke „Kuh-Urteil“aus Tirol. Bauern denken über Zäune oder Verbote von Hunden auf Almen nach. Touristiker warnen vor den Folgen, wenn Wanderwege in einer Sackgasse enden. Juristen brüten über Gesetzen aus Zeiten, in der Almen noch nicht als Fitnessstudio unter freiem Himmel betrachtet wurden.
„Es geht um eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten“, betont Elisabeth Haas, Rechtsexpertin der steirischen Landwirtschaftskammer. Bis diese gefunden ist, setzt die Interessensvertretung auf Aufklärung aller Seiten. Ein Leitfaden soll einen Überblick bieten.
Nein, auf keinen Fall − und „mögen sie auch noch so zutraulich aussehen“, heißt es seitens der Kammer. Kühe, vor allem Muttertiere, reagieren instinktiv auf Gefahren. Am besten spaziert man mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand von 20 bis 50 Metern um sie herum.
Für Rinder sind Hunde eine Bedrohung, weil sie Wölfen ähneln. Egal, in welcher Größe ein Hund auf die Weide spaziert: Für ein Rind, speziell für Mutterkühe mit Kälbern, bedeutet er Stress.
Ja, man darf. Vorausgesetzt, man beachtet ein paar Regeln. Man sollte man mit seinem Vierbeiner Weiden nicht überqueren und durch Herden wandern, sondern auf Wege ausweichen. Auch wenn das einen Umweg be- deutet. Hunde sind dabei an der Leine zu führen.
Bemerkt man Unruhe in einer Viehherde oder gar Tiere, die zu rennen beginnen, dann ist es am besten, als erstes den Hund freizulassen: Hund sind in solchen Fällen ohne ihren Menschen besser dran und schnell genug, vor attackierenden Kühen davonzurennen. Niemals den Hund hochnehmen und mit ihm auf dem Arm zu f lüchten versuchen. mus- oder Freizeitvereinen. Begehen darüber hinaus kann als Besitzstörung eingestuft werden.
Das sollte man als Wanderer erst gar nicht versuchen. Wenn ein Tier oder gar eine Herde den Weg versperren, muss einen Umweg in Kauf nehmen. „Ein Wedeln mit Wanderstöcken sollte tunlichst unterlassen werden“, mahnt die Landwirtschaftskammer.
Nein, ohne Zustimmung des Grundeigentümers läuft da gar nichts. Ist das Befahren mit Mountainbikes oder EBikes nicht ausdrücklich auf Schildern als zulässig ausgewiesen, ist es verboten; ausgenommen sind öffentliche Straßen.