Strafrechtliche Ermittlung wegen Dopingvideo
Hauke wurde von Polizist gefilmt – selbst seriöse Medien stürzten sich darauf
Alles begann am Donnerstag um 19.34 Uhr mit einer Twitter-Meldung: „Doping-Skandal: Exklusives Video zeigt Hauke mit Nadel im Arm“, schrieb die Internet-Plattform vol.at. Mittlerweile gibt es zu dem Video strafrechtliche Ermittlungen sowie ein Verfahren vor dem Presserat.
Zahlreiche andere Medien stürzten sich ebenfalls auf den wenige Sekunden langen Film, der den Steirer in höchster Not bei der polizeilichen Amtshandlung zeigt. Sogar der ORF-Sport zeigte Ausschnitte von der entwürdigenden Szene.
Nach und nach entfernten viele Medien den Film von ihren Internetseiten wieder, selbst die Kronenzeitung verzichtete „nach einer internen Diskussion“darauf, ebenso die deutsche Bild-Zeitung. Freitagmittag folgte die Gratiszeitung Heute, nur das Billigblatt Österreich blieb vorerst dabei, alles herzuzeigen.
Der KURIER hatte wie vie- le andere Medien darauf verzichtet, das Video zu veröffentlichen – aus medienethischen Gründen genauso wie aus rechtlichen. Medienanwalt Michael Borsky verweist auf einen erst kürzlich vor Gericht entschiedenen Fall, wo der Judoka Peter Seisenbacher bei seiner Verhaftung in der Ukraine in Unterhosen mit angelegten Handschellen fotografiert wurde. Mehrere Medien mussten wegen der Bloßstellung Entschädigungen in hoher vierstelliger Höhe bezahlen.
„Das ist eine sehr ausgelieferte, verletzbare Situation und man stellt jemanden in besonderer Weise bloß“, erklärt Jurist Borsky.
Beim ORF hieß es am Freitag: „Die Entscheidung, das Video einmalig zu zeigen, war eine sehr kurzfristige, letztlich gaben die Aktualität, das öffentliche Interesse und die Brisanz des Themas den Ausschlag. Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Athleten wurde das Video jedoch bereits aus der ORF-TVthek entfernt.“
Auch der Presserat eröffnete am Freitag ein Verfahren, teilte Geschäftsführer Alexander Warzilek dem KURIER mit. Er nannte Gründe, die für und gegen eine Veröffentlichung sprechen: „Es gibt durch die Veröffentlichung eine Prangerwirkung, die einer Zusatzstrafe entspricht. Andererseits geht es darum, aufmerksam zu machen, da die Sportler eine Vorbildwirkung haben.“
Medienethiker Michael Litschka meint, dass für eine Veröffentlichung die Einwilligung Haukes notwendig gewesen wäre. „Das öffentliche Interesse überwiegt nicht bei Doping. Allerdings gibt es auch eine gewisse Folgeethik, so erzeugt man Druck bei anderen. Dieses Argument ist aber zu schwach, um alles andere aufzuwiegen.“
Das Bundeskriminalamt hat rasch reagiert und bereits am Donnerstag jenen Polizisten ausgeforscht, der das Video bei der Festnahme angefertigt hat. Gegen ihn wird straf- und dienstrechtlich ermittelt, außerdem wurde er von der Amtshandlung abgezogen.