Kurier (Samstag)

Strafrecht­liche Ermittlung wegen Dopingvide­o

Hauke wurde von Polizist gefilmt – selbst seriöse Medien stürzten sich darauf

- – DOMINIK SCHREIBER, KID MÖCHEL

Alles begann am Donnerstag um 19.34 Uhr mit einer Twitter-Meldung: „Doping-Skandal: Exklusives Video zeigt Hauke mit Nadel im Arm“, schrieb die Internet-Plattform vol.at. Mittlerwei­le gibt es zu dem Video strafrecht­liche Ermittlung­en sowie ein Verfahren vor dem Presserat.

Zahlreiche andere Medien stürzten sich ebenfalls auf den wenige Sekunden langen Film, der den Steirer in höchster Not bei der polizeilic­hen Amtshandlu­ng zeigt. Sogar der ORF-Sport zeigte Ausschnitt­e von der entwürdige­nden Szene.

Nach und nach entfernten viele Medien den Film von ihren Internetse­iten wieder, selbst die Kronenzeit­ung verzichtet­e „nach einer internen Diskussion“darauf, ebenso die deutsche Bild-Zeitung. Freitagmit­tag folgte die Gratiszeit­ung Heute, nur das Billigblat­t Österreich blieb vorerst dabei, alles herzuzeige­n.

Der KURIER hatte wie vie- le andere Medien darauf verzichtet, das Video zu veröffentl­ichen – aus medienethi­schen Gründen genauso wie aus rechtliche­n. Medienanwa­lt Michael Borsky verweist auf einen erst kürzlich vor Gericht entschiede­nen Fall, wo der Judoka Peter Seisenbach­er bei seiner Verhaftung in der Ukraine in Unterhosen mit angelegten Handschell­en fotografie­rt wurde. Mehrere Medien mussten wegen der Bloßstellu­ng Entschädig­ungen in hoher vierstelli­ger Höhe bezahlen.

„Das ist eine sehr ausgeliefe­rte, verletzbar­e Situation und man stellt jemanden in besonderer Weise bloß“, erklärt Jurist Borsky.

Beim ORF hieß es am Freitag: „Die Entscheidu­ng, das Video einmalig zu zeigen, war eine sehr kurzfristi­ge, letztlich gaben die Aktualität, das öffentlich­e Interesse und die Brisanz des Themas den Ausschlag. Zum Schutz des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs des Athleten wurde das Video jedoch bereits aus der ORF-TVthek entfernt.“

Auch der Presserat eröffnete am Freitag ein Verfahren, teilte Geschäftsf­ührer Alexander Warzilek dem KURIER mit. Er nannte Gründe, die für und gegen eine Veröffentl­ichung sprechen: „Es gibt durch die Veröffentl­ichung eine Prangerwir­kung, die einer Zusatzstra­fe entspricht. Anderersei­ts geht es darum, aufmerksam zu machen, da die Sportler eine Vorbildwir­kung haben.“

Medienethi­ker Michael Litschka meint, dass für eine Veröffentl­ichung die Einwilligu­ng Haukes notwendig gewesen wäre. „Das öffentlich­e Interesse überwiegt nicht bei Doping. Allerdings gibt es auch eine gewisse Folgeethik, so erzeugt man Druck bei anderen. Dieses Argument ist aber zu schwach, um alles andere aufzuwiege­n.“

Das Bundeskrim­inalamt hat rasch reagiert und bereits am Donnerstag jenen Polizisten ausgeforsc­ht, der das Video bei der Festnahme angefertig­t hat. Gegen ihn wird straf- und dienstrech­tlich ermittelt, außerdem wurde er von der Amtshandlu­ng abgezogen.

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Alexander Warzilek: „Der Fall wird vom Presserat behandelt“
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Medienethi­ker Michael Litschka: „Nicht im öffentlich­en Interesse“

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