Kurier (Samstag)

Altbau-Mieten steigen per 1. April

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Am 1. April 2019 treten die neuen mietrechtl­ichen Richtwerte in Kraft. Sie werden an die Inflation angepasst und steigen um 4,12 Prozent. Die letzte Anhebung fand im April 2017 statt, laut Richtwertg­esetz ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Die Veröffentl­ichung der neuen Basismiete­n erfolgte am Dienstag in Form einer Kundmachun­g des Bundesmini­sters für Verfassung, Reformen, Deregulier­ung und Justiz. Der Richtwertm­ietzins gilt für Wohnungen der Kategorie A, B oder C, die ab 1.3.1994 vermietet wurden und sich in einem Gebäude befindet, das vor dem 9.5.1945 errichtet wurde. Von der Erhöhung sind über 300.000 Mieter betroffen. Die Erhöhung führt bei einer 80-Quadratmet­er-Wohnung in einem Altbau in Wien zu Mehrkosten von über 240 Euro im Jahr. Voraussetz­ung für die Anpassung der Mieten ist eine Wertsicher­ungsklause­l im Mietvertra­g. Damit die aktuelle Erhöhung geltend gemacht werden kann, muss der Vermieter sein Erhöhungsb­egehren bezüglich der Inflations­anpassung dem Mieter schriftlic­h mitteilen. Das Schreiben darf nicht vor dem 1. April 2019 abgeschick­t werden, muss aber mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin, zu welchem die Erhöhung geltend gemacht wird (das ist frühestens der 1. Mai), also spätestens am 21. April 2019 beim Mieter einlangen. Die Richtwertm­ieten in Niederöste­rreich steigen prozentuel­l mit 4,20 Prozent auf 5,96 Euro pro Quadratmet­er am meisten, in Oberösterr­eich mit 3,97 Prozent auf 6,29 Euro am wenigsten. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensyst­em unterliege­n, befinden sich in Wien, wo der Richtwert um 4,12 Prozent auf 5,81 Euro pro Quadratmet­er angehoben wird.

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