Uber fährt neue Niederlage ein
Oberlandesgericht. Urteil: US-Unternehmen braucht Taxi- oder Mietwagenlizenz. Es sieht sich nicht betroffen
Uber braucht eine Taxi- oder Mietwagenlizenz. Die App ist aber weiterhin verfügbar.
Uber fährt erneut eine Niederlage ein. Das Oberlandesgericht Wien weist eine Berufung des US-Unternehmens zurück und hält fest: Um auf Österreichs Straßen unterwegs sein zu dürfen, benötigt Uber eine Gewerbeberechtigung gemäß des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (sprich: Taxi- oder Mietwagenlizenz).
Anwalt Dieter Heine, der die Taxifunkzentrale 40100 in dem Rechtsstreit vertritt, sieht in dem Urteil die einstweilige Verfügung vom Sommer dieses Jahres bestätigt. Diese hatte Uber im Juli kurzzeitig zur Einstellung der App in Wien und einem Systemwechsel gezwungen. Nach fünf Tagen war Uber damals retour – und präsentierte sich mit einer Reisebüro-Lizenz.
Doch die reicht nicht aus, sagt Heine. Damit ist für den Anwalt derzeit jede weitere Fahrt, die Uber anbietet, illegal. Jeder Verstoß könnte Uber bis zu 100.000 Euro kosten. Keine Auswirkung auf Fahrten Uber sieht das anders. Man habe seit der jüngsten Systemumstellung eine neue Firma. Jene Uber-Firma, die geklagt worden ist, sei nicht mehr auf der Straße, argumentiert Uber. Das bestätigt Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien grundsätzlich. Im Urteil werde auch nicht dezidiert festgehalten, dass die Reisebüro-Lizenz unzureichend sei. Das war nämlich nicht Gegenstand der Klage. Für die Kunden ändere sich derzeit also nichts. Die App ist weiter in Wien verfügbar. Heine will dennoch beginnen, Strafanträge einzubringen. Das hatte schon einmal Erfolg. Wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht (zur Betriebsstätte) hat Uber schon Strafzahlungen in der Höhe von rund 680.000 Euro bezahlt. Allerdings: Taxi 40100 hatte 1,72 Mio. Euro an Strafe eingebracht. 1,04 Mio. Euro davon wurden abgewiesen. Auch die Freiheitliche Wirtschaft hat sich eingeschaltet. „Eine Reisebürolizenz entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“, sagt deren Taxisprecher Thomas Kreutzinger.