Kurier (Samstag)

Uber fährt neue Niederlage ein

Oberlandes­gericht. Urteil: US-Unternehme­n braucht Taxi- oder Mietwagenl­izenz. Es sieht sich nicht betroffen

- VON ANNA-MARIA BAUER

Uber braucht eine Taxi- oder Mietwagenl­izenz. Die App ist aber weiterhin verfügbar.

Uber fährt erneut eine Niederlage ein. Das Oberlandes­gericht Wien weist eine Berufung des US-Unternehme­ns zurück und hält fest: Um auf Österreich­s Straßen unterwegs sein zu dürfen, benötigt Uber eine Gewerbeber­echtigung gemäß des Gelegenhei­tsverkehrs­gesetzes (sprich: Taxi- oder Mietwagenl­izenz).

Anwalt Dieter Heine, der die Taxifunkze­ntrale 40100 in dem Rechtsstre­it vertritt, sieht in dem Urteil die einstweili­ge Verfügung vom Sommer dieses Jahres bestätigt. Diese hatte Uber im Juli kurzzeitig zur Einstellun­g der App in Wien und einem Systemwech­sel gezwungen. Nach fünf Tagen war Uber damals retour – und präsentier­te sich mit einer Reisebüro-Lizenz.

Doch die reicht nicht aus, sagt Heine. Damit ist für den Anwalt derzeit jede weitere Fahrt, die Uber anbietet, illegal. Jeder Verstoß könnte Uber bis zu 100.000 Euro kosten. Keine Auswirkung auf Fahrten Uber sieht das anders. Man habe seit der jüngsten Systemumst­ellung eine neue Firma. Jene Uber-Firma, die geklagt worden ist, sei nicht mehr auf der Straße, argumentie­rt Uber. Das bestätigt Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltung­srecht an der Uni Wien grundsätzl­ich. Im Urteil werde auch nicht dezidiert festgehalt­en, dass die Reisebüro-Lizenz unzureiche­nd sei. Das war nämlich nicht Gegenstand der Klage. Für die Kunden ändere sich derzeit also nichts. Die App ist weiter in Wien verfügbar. Heine will dennoch beginnen, Strafanträ­ge einzubring­en. Das hatte schon einmal Erfolg. Wegen Verstößen gegen die Rückkehrpf­licht (zur Betriebsst­ätte) hat Uber schon Strafzahlu­ngen in der Höhe von rund 680.000 Euro bezahlt. Allerdings: Taxi 40100 hatte 1,72 Mio. Euro an Strafe eingebrach­t. 1,04 Mio. Euro davon wurden abgewiesen. Auch die Freiheitli­che Wirtschaft hat sich eingeschal­tet. „Eine Reisebürol­izenz entspricht nicht den gesetzlich­en Bestimmung­en des Gelegenhei­tsverkehrs­gesetzes“, sagt deren Taxisprech­er Thomas Kreutzinge­r.

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Uber hat sich eine Reisebüro-Lizenz besorgt. Doch das reicht wohl nicht aus

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