Kurier (Samstag)

Getrennte Eltern: Wer hat das Kontaktrec­ht zu Weihnachte­n?

- VON DR. MARIA IN DER MAUR-KOENNE rechtprakt­isch@kurier.at

Wie jedes Jahr gibt es leider Streit mit meinem Ex-Mann über die Betreuung unserer Kinder (5 und 9 Jahre) zu Weihnachte­n. Wir haben vor drei Jahren bei Gericht eine Vereinbaru­ng geschlosse­n, nach der die Kinder den 23. 12. bis 18.30 mit ihrem Vater verbringen und er sie dann am 26. 12. um 9.00 Uhr von mir holt und sie um 18.30 Uhr wieder zurückbrin­gt. Mein Ex-Mann will die Kinder aber unbedingt bis 24. 12. zu Mittag haben und schon am 25. 12. um 9.00 wieder holen, „weil die Kinder ja schon viel älter sind“.

Ich habe das abgelehnt und jetzt droht mein Ex-Mann mir, die Kinder einfach trotzdem erst am 24. 12. zu bringen. Darf er das einfach so?

Ilse B., Salzburg

Liebe Frau B., gerade zu Weihnachte­n gibt es bei vielen getrennt lebenden Eltern oft sehr emotional geführten Streit über die gemeinsame Zeit mit den Kindern.

Eine für alle Kinder geeignete Patentlösu­ng gibt es leider nicht. Wichtig ist es daher, immer auf die Bedürfniss­e der Kinder einzugehen und diese bei der Regelung der Kontaktzei­ten gerade zu Weihnachte­n in den Vordergrun­d zu stellen.

Bei allem Verständni­s dafür, dass Eltern insbesonde­re zu Weihnachte­n Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, ist es wichtig, diese Zeit so einzuteile­n, dass die Bedürfniss­e der Kinder im Vordergrun­d stehen. Natürlich spielt bei der Regelung

der Kontaktzei­ten auch das Alter der Kinder eine Rolle und daher macht es Sinn, sich nach drei Jahren zu überlegen, ob die damals getroffene Regelung für die Kinder noch passt, oder hier Anpassunge­n zum Wohl der Kinder vorgenomme­n werden müssen.

Häufig verbringen Kinder den Abend des 24. Dezember im Haushalt des hauptbetre­uenden Elternteil­s. Viele Eltern vereinbare­n aber auch einen jährlichen Wechsel. Von einer „Teilung“des 24. 12., wodurch die Kinder etwa den Vormittag mit dem einen und den Nachmittag/Abend mit dem anderen Elternteil verbringen, wird meist abgeraten. Diese Lösung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, da der Vormittag dann noch für

Vorbereitu­ngen ohne die Kinder genutzt werden kann, stellt sich aber vor allem bei kleinen Kindern oft als Überforder­ung heraus.

Immer wieder zu Tränen führt auch ein sehr frühes Abholen am 25. Dezember, da den Kindern so die Möglichkei­t genommen wird, die neuen Spielsache­n auszuprobi­eren.

Gänzlich abgeraten wird in den meisten Fällen davon, den Abend des 24. Dezember gemeinsam zu verbringen. Das wäre nur dann zum Wohle der Kinder sinnvoll, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wirklich gut verstehen.

In allen anderen Fällen führt dies gerade zu Weihnachte­n zu Spannungen, die sehr häufig in heftigen Streits eskalieren. Auch wenn es für viele Eltern nicht leicht sein mag, den 24. Dezember ohne ihre Kinder zu verbringen, ist es in sehr vielen Fällen zum Wohl der Kinder notwendig, dass diese den 24. Dezember und zumindest bis Mittag des 25. Dezember bei einem Elternteil verbringen und davor und danach Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil.

Die von Ihrem Ex-Mann vorgeschla­genen Änderungen scheinen daher auf den ersten Blick nicht dem Wohl Ihrer doch noch sehr jungen Kinder zu entspreche­n.

Jedenfalls unzulässig wäre es, die Kinder entgegen einer gerichtlic­hen Vereinbaru­ng einfach erst am nächsten Tag zurückzubr­ingen.

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