Kurier (Samstag)

Mehrjährig­e Haftstrafe­n für Paar, das einst Marx-Halle abfackelte

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Das Verhältnis zum Vater war schon lange nicht mehr gut. „Es gab unschöne Dinge in der Vergangenh­eit“, sagt der Verteidige­r der 22-jährigen Angeklagte­n. Dann drehte der Vater, ein Lokalbesit­zer aus Hietzing, auch noch den Geldhahn zu. Und in der 22-Jährigen und ihrem gleichaltr­igen Lebensgefä­hrten reifte der Plan: den Vater überfallen und ihm Geld wegnehmen.

Denn Geld war bei dem Paar schon immer Mangelware. Die beiden sind arbeitslos – und sie haben zwei Millionen Euro Schulden. Das ist jener Schaden, der entstand, als das Paar im Jahr 2017 bei einer Geisterbes­chwörung die Marx-Halle in Brand setzte. „Ein Versehen“, nennt das der Hauptangek­lagte.

Eisenstang­e

Als dann auch noch die Delogierun­g aus der Wohnung bevorstand, begannen sie, den Vater auszuspion­ieren. Der Frühaufste­her hatte nämlich die Gewohnheit, die Monatseinn­ahmen in bar durch die Gegend zu führen.

Doch der Mann war kräftig. Eine Waffe musste her. Und so besorgte Aleksandar M. aus dem Baumarkt eine Eisenstang­e. Den Cousin engagierte er als Chauffeur.

Mitte Dezember 2019 um 4 Uhr Früh zogen sich die Männer Sturmhaube­n über und warteten darauf, dass das Opfer das Haus mit seiner Aktentasch­e verließ. Dann stürzten die beiden Männer auf ihn zu und prügelten mit der Eisenstang­e auf ihn ein. „Ich hatte Hemmungen beim Zuschlagen“, sagt Aleksandar M. am Freitag im Landesgeri­cht für Strafsache­n in Wien. „Ich bin ja kein Schlägerty­p.“

Die Verletzung­en allerdings waren enorm. Der Mann erlitt unter anderem einen Jochbein-Bruch und einen Bruch des Oberkiefer­s. Die Tochter beobachtet­e alles von einem Auto aus.

Versteck im Park

Dann entrissen die Männer ihrem Opfer den Geldkoffer mit fast 29.000 Euro. Die Eisenstang­e entsorgten sie im Bereich der Donaufähre, wo sie später von CobraTauch­ern geborgen wurde. Einen Großteil des Gelds vergruben sie in einem Park im 21. Bezirk.

Doch es dauerte lange, bis das Trio nicht ausgeforsc­ht wurde: Das Opfer erkannte den Schwiegers­ohn trotz der Maskierung. „Eine unglaublic­he Verrohung“, nennt den Vorfall selbst Rechtsanwa­lt Ernst Schillhamm­er, der den Schwiegers­ohn vertritt. Als „falsche Loyalität“bezeichnet es Rechtsanwa­lt Nikolaus Rast, der den Cousin des Haupttäter­s vertritt.

Für das Trio gab es mehrjährig­e Haftstrafe­n. Die Tochter fasste 6,5 Jahre Haft wegen schweren Raubes aus, ihr Lebensgefä­hrte 7,5 Jahre und dessen Cousin 5,5 Jahre. Alle Beteiligte­n nahmen den Richterspr­uch an, das Urteil ist somit rechtskräf­tig.

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