Kurier (Samstag)

Polizisten nach Gewalt bei Demo verurteilt

Klima-Kundgebung. Ein Beamter wurde wegen Körperverl­etzung zu vier Monaten bedingt verurteilt. Wegen falscher Zeugenauss­age erhielt ein Revierinsp­ektor zwölf Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig

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Ein Handyvideo wurde ihnen zum Verhängnis: Zwei Polizisten wurden am Freitag am Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n im Zusammenha­ng mit einer Klima-Demo verurteilt.

Bei der Demo, die am 31. Mai 2019 in Wien stattgefun­den hatte, wurde der Demonstran­t K. von einem 33-jährigen Beamten durch insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen verletzt. Der Polizist erhielt von einer Richterin wegen Körperverl­etzung unter Ausnützung einer Amtsstellu­ng vier Monate aufgebrumm­t.

Sein fünf Jahre älterer Kollege soll außerdem einen tatsachenw­idrigen Aktenverme­rk zu der Amtshandlu­ng angelegt und überdies beim Landesverw­altungsger­icht falsch ausgesagt haben. Wegen Amtsmissbr­auchs und falscher Zeugenauss­agen fasste dieser Revierinsp­ektor ein Jahr Haft aus. Aufgrund der langen Verfahrens­dauer wurden den beiden je zwei Monate erlassen. Beide Strafen wurden nur bedingt ausgesproc­hen, die Verteidige­r legten gegen die Urteile Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung ein.

Die beiden Polizisten sind derzeit nicht suspendier­t. Sie verlieren wegen des Richterspr­uchs auch nicht automatisc­h ihren Job. Grund: Das verhängte Strafausma­ß übersteigt nicht zwölf Monate.

„Nicht verhältnis­mäßig“

Aufgrund der vorliegend­en Videos war „an den Tatsachen nicht viel zu rütteln“, stellte die Richterin in der Verhandlun­g fest. Das gewalttäti­ge Verhalten der Beamten wäre „nicht verhältnis­mäßig“gewesen. Derartige Schläge seien „nur bei Notwehr“ üblich, erklärte die Richterin. Zum Zeitpunkt der Schläge war der Demonstran­t bereits von fünf Beamten festgehalt­en worden.

Laut einem Aktenverme­rk allerdings soll der Demonstran­t nach seiner Herauslösu­ng aus einer Sitzblocka­de sofort begonnen haben, mit den Beinen herumzutre­ten. Zwei Beamte wären so verletzt worden. Diese Behauptung­en seien „falsch“und „nicht nachvollzi­ehbar“und somit liege „wissentlic­her Schädigung­svorsatz“vor, so die Erkenntnis des Gerichts.

Der Demonstran­t bekam einen symbolisch­en Betrag von 1.000 Euro zugesproch­en. Er sagte gegenüber der Richterin, er habe „zwei Serien von Schlägen“kassiert und deswegen über ein Jahr lang nicht aufstehen und gehen können. Ärztliche Atteste gab es dazu aber nicht.

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