Polizisten nach Gewalt bei Demo verurteilt
Klima-Kundgebung. Ein Beamter wurde wegen Körperverletzung zu vier Monaten bedingt verurteilt. Wegen falscher Zeugenaussage erhielt ein Revierinspektor zwölf Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig
Ein Handyvideo wurde ihnen zum Verhängnis: Zwei Polizisten wurden am Freitag am Wiener Landesgericht für Strafsachen im Zusammenhang mit einer Klima-Demo verurteilt.
Bei der Demo, die am 31. Mai 2019 in Wien stattgefunden hatte, wurde der Demonstrant K. von einem 33-jährigen Beamten durch insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen verletzt. Der Polizist erhielt von einer Richterin wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vier Monate aufgebrummt.
Sein fünf Jahre älterer Kollege soll außerdem einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk zu der Amtshandlung angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht falsch ausgesagt haben. Wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussagen fasste dieser Revierinspektor ein Jahr Haft aus. Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurden den beiden je zwei Monate erlassen. Beide Strafen wurden nur bedingt ausgesprochen, die Verteidiger legten gegen die Urteile Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Die beiden Polizisten sind derzeit nicht suspendiert. Sie verlieren wegen des Richterspruchs auch nicht automatisch ihren Job. Grund: Das verhängte Strafausmaß übersteigt nicht zwölf Monate.
„Nicht verhältnismäßig“
Aufgrund der vorliegenden Videos war „an den Tatsachen nicht viel zu rütteln“, stellte die Richterin in der Verhandlung fest. Das gewalttätige Verhalten der Beamten wäre „nicht verhältnismäßig“gewesen. Derartige Schläge seien „nur bei Notwehr“ üblich, erklärte die Richterin. Zum Zeitpunkt der Schläge war der Demonstrant bereits von fünf Beamten festgehalten worden.
Laut einem Aktenvermerk allerdings soll der Demonstrant nach seiner Herauslösung aus einer Sitzblockade sofort begonnen haben, mit den Beinen herumzutreten. Zwei Beamte wären so verletzt worden. Diese Behauptungen seien „falsch“und „nicht nachvollziehbar“und somit liege „wissentlicher Schädigungsvorsatz“vor, so die Erkenntnis des Gerichts.
Der Demonstrant bekam einen symbolischen Betrag von 1.000 Euro zugesprochen. Er sagte gegenüber der Richterin, er habe „zwei Serien von Schlägen“kassiert und deswegen über ein Jahr lang nicht aufstehen und gehen können. Ärztliche Atteste gab es dazu aber nicht.