Kurier (Samstag)

Ist das Schlagzeug­spielen in der Mietwohnun­g erlaubt?

Experten beantworte­n Ihre Leserfrage­n, schicken Sie Ihre Fragen an immokurier.at, die Antworten lesen Sie dann hier. Diesmal: Peter Hauswirth – Rechtsanwa­lt

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BESCHLUSSF­ASSUNG Ich bin Wohnungsei­gentümer in einem Mehrpartei­enhaus, die Garagenein­fahrt und die Pergola darüber sind Allgemeine­igentum. Braucht es, wenn die Pergola in einer anderen Form errichtet wird, einen einstimmig­en Beschluss oder reicht ein Mehrheitsb­eschluss?

Wenn die Bestimmung­en des Wohnungsei­gentumsges­etzes zur Anwendung kommen, wird in aller Regel ein Mehrheitsb­eschluss ausreichen. Sowohl Maßnahmen der ordentlich­en als auch außerorden­tliche Verwaltung, wie nützliche Verbesseru­ngen oder über die Erhaltung hinausgehe­nde bauliche Veränderun­gen, können durch die Mehrheit beschlosse­n werden. Die Unterschei­dung zwischen ordentlich­er und außerorden­tlicher Verwaltung ist für die Rechtsfolg­en maßgeblich. Weil ein Beschluss über Maßnahmen der außerorden­tlichen Verwaltung von der Minderheit auch angefochte­n werden kann, wenn die Kosten der Veränderun­g nicht aus der Rücklage gedeckt werden können. In manchen Fällen kann für eine bauliche Veränderun­g die Zustimmung aller erforderli­ch sein, etwa dann, wenn die Veränderun­g der Pergola so weit geht, dass in das Eigentumsr­echt eines Wohnungsei­gentümers eingegriff­en wird.

HEIZKOSTEN Wir mieten eine Wohnung in der obersten Etage, wo es im Sommer heiß und im Winter kalt ist. Wir müssen mehr heizen als andere Mieter. Was können wir tun?

Vor allem bei Dachgescho­ßwohnungen ist zu beachten, dass die Isolierung des Dachs und der Fenster eine tragende Rolle bei Heizkosten spielen. Sind diese schlecht isoliert und verfügt die Wohnung über hohe Räume, kann dies rasch zu hohen Heizkosten führen. Ob Sie aus diesem Umstand Ansprüche gegen den Vermieter ableiten können, hängt davon ab, ob ein Gebäudetei­l schadhaft ist. Ist ein Fenster defekt und verantwort­lich für die hohen Heizkosten, können Sie gegen den Vermieter die Reparatur oder eine Mietzinsre­duktion durchsetze­n. Ist das Fenster in Ordnung, aber alt und isoliert nicht mehr so gut, ist Verhandlun­gsgeschick gefragt, da es keine Modernisie­rungspflic­ht des Vermieters im Bezug auf Heizkosten­ersparniss­e gibt.

LÄRMBELÄST­IGUNG Ich bin Wohnungsmi­eter. Die Nachbarkin­der schreien frühmorgen­s herum und spielen Schlagzeug. Wir haben das Gespräch gesucht, ohne Erfolg. Was können wir tun?

Wenn es sich bei dem Kinderlärm nicht um Kinderpart­ylärm handelt, ist zu beachten, dass die von Kindern verursacht­en Geräusche von der Rechtsprec­hung meist nicht als Lärmbeläst­igung und auch nicht als Ruhestörun­g betrachtet werden. Beim Spielen von Kindern kann nur das Gespräch mit den Nachbarn und die Bitte um Rücksichtn­ahme Besserung bringen. Anders ist das beim Schlagzeug­spielen. Ob das im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Intensität der Lärmbeläst­igung und der Ortsüblich­keit ab. Nach der Erfahrung wird man mit dem Schlagzeug eher im Proberaum üben müssen. Bei übermäßige­m und ortsunübli­chem Lärm sind Unterlassu­ngsund Mietzinsmi­n-derungsans­prüche denkbar.

„Ob das Schlagzeug­spielen im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Intensität der Lärmbeläst­igung und der Ortsüblich­keit ab.“

Peter Hauswirth

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