Ist das Schlagzeugspielen in der Mietwohnung erlaubt?
Experten beantworten Ihre Leserfragen, schicken Sie Ihre Fragen an immokurier.at, die Antworten lesen Sie dann hier. Diesmal: Peter Hauswirth – Rechtsanwalt
BESCHLUSSFASSUNG Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus, die Garageneinfahrt und die Pergola darüber sind Allgemeineigentum. Braucht es, wenn die Pergola in einer anderen Form errichtet wird, einen einstimmigen Beschluss oder reicht ein Mehrheitsbeschluss?
Wenn die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes zur Anwendung kommen, wird in aller Regel ein Mehrheitsbeschluss ausreichen. Sowohl Maßnahmen der ordentlichen als auch außerordentliche Verwaltung, wie nützliche Verbesserungen oder über die Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen, können durch die Mehrheit beschlossen werden. Die Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung ist für die Rechtsfolgen maßgeblich. Weil ein Beschluss über Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung von der Minderheit auch angefochten werden kann, wenn die Kosten der Veränderung nicht aus der Rücklage gedeckt werden können. In manchen Fällen kann für eine bauliche Veränderung die Zustimmung aller erforderlich sein, etwa dann, wenn die Veränderung der Pergola so weit geht, dass in das Eigentumsrecht eines Wohnungseigentümers eingegriffen wird.
HEIZKOSTEN Wir mieten eine Wohnung in der obersten Etage, wo es im Sommer heiß und im Winter kalt ist. Wir müssen mehr heizen als andere Mieter. Was können wir tun?
Vor allem bei Dachgeschoßwohnungen ist zu beachten, dass die Isolierung des Dachs und der Fenster eine tragende Rolle bei Heizkosten spielen. Sind diese schlecht isoliert und verfügt die Wohnung über hohe Räume, kann dies rasch zu hohen Heizkosten führen. Ob Sie aus diesem Umstand Ansprüche gegen den Vermieter ableiten können, hängt davon ab, ob ein Gebäudeteil schadhaft ist. Ist ein Fenster defekt und verantwortlich für die hohen Heizkosten, können Sie gegen den Vermieter die Reparatur oder eine Mietzinsreduktion durchsetzen. Ist das Fenster in Ordnung, aber alt und isoliert nicht mehr so gut, ist Verhandlungsgeschick gefragt, da es keine Modernisierungspflicht des Vermieters im Bezug auf Heizkostenersparnisse gibt.
LÄRMBELÄSTIGUNG Ich bin Wohnungsmieter. Die Nachbarkinder schreien frühmorgens herum und spielen Schlagzeug. Wir haben das Gespräch gesucht, ohne Erfolg. Was können wir tun?
Wenn es sich bei dem Kinderlärm nicht um Kinderpartylärm handelt, ist zu beachten, dass die von Kindern verursachten Geräusche von der Rechtsprechung meist nicht als Lärmbelästigung und auch nicht als Ruhestörung betrachtet werden. Beim Spielen von Kindern kann nur das Gespräch mit den Nachbarn und die Bitte um Rücksichtnahme Besserung bringen. Anders ist das beim Schlagzeugspielen. Ob das im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Intensität der Lärmbelästigung und der Ortsüblichkeit ab. Nach der Erfahrung wird man mit dem Schlagzeug eher im Proberaum üben müssen. Bei übermäßigem und ortsunüblichem Lärm sind Unterlassungsund Mietzinsmin-derungsansprüche denkbar.
„Ob das Schlagzeugspielen im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Intensität der Lärmbelästigung und der Ortsüblichkeit ab.“
Peter Hauswirth