Terrorprozess könnte in Teilen wiederholt werden
Es geht um Tatbestände der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation
Gericht. Der Prozess gegen mehrere mutmaßliche Unterstützer des Wien-Attentäters muss womöglich teilweise neu aufgerollt werden. Anfang Februar erhielten zwei Angeklagte lebenslange Freiheitsstrafen, zwei weitere langjährige Haftstrafen. Die erstinstanzlich verurteilten Männer brachten daraufhin Nichtigkeitsbeschwerden ein.
Für die Prüfung von Nichtigkeitsbeschwerden ist unter anderem die Generalprokuratur zuständig – die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die den Obersten Gerichtshof (OGH) unterstützt. Laut Martin Ulrich, einem Sprecher der Generalprokuratur, sei man bei der Prüfung der Nichtigkeitsbeschwerden
zu dem Schluss gekommen, dass einem Rechtsmittel teilweise Berechtigung zukommt. Wie Generalanwalt Ulrich gegenüber der APA betonte, sei davon der Kern der Anklage – die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord – nicht betroffen. Es gehe um die Tatbestände der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation, zu denen das schriftliche Urteil einerseits Feststellungsmängel enthalte, beziehungsweise den Geschworenen eine möglicherweise irreführende Rechtsbelehrung erteilt wurde, sagte Ulrich. Der OGH ist grundsätzlich nicht an Stellungnahmen der Generalprokuratur gebunden, folgt diesen aber im Regelfall, da sie von ausgewiesenen Experten erstellt werden. Falls sich der Oberste Gerichtshof der Rechtsansicht der Generalprokuratur anschließt, wären die Ersturteile bei insgesamt fünf Angeklagten aufzuheben.
Eine Neudurchführung der Verhandlung wäre in weiterer Folge anzuordnen, wobei sich diese auf die Fragen zu beschränken hätte, ob die Männer Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren. Wann der OGH über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet, steht derzeit noch nicht fest.