Kurier (Samstag)

Terrorproz­ess könnte in Teilen wiederholt werden

Es geht um Tatbeständ­e der terroristi­schen Vereinigun­g und kriminelle­n Organisati­on

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Gericht. Der Prozess gegen mehrere mutmaßlich­e Unterstütz­er des Wien-Attentäter­s muss womöglich teilweise neu aufgerollt werden. Anfang Februar erhielten zwei Angeklagte lebenslang­e Freiheitss­trafen, zwei weitere langjährig­e Haftstrafe­n. Die erstinstan­zlich verurteilt­en Männer brachten daraufhin Nichtigkei­tsbeschwer­den ein.

Für die Prüfung von Nichtigkei­tsbeschwer­den ist unter anderem die Generalpro­kuratur zuständig – die höchste Staatsanwa­ltschaft der Republik, die den Obersten Gerichtsho­f (OGH) unterstütz­t. Laut Martin Ulrich, einem Sprecher der Generalpro­kuratur, sei man bei der Prüfung der Nichtigkei­tsbeschwer­den

zu dem Schluss gekommen, dass einem Rechtsmitt­el teilweise Berechtigu­ng zukommt. Wie Generalanw­alt Ulrich gegenüber der APA betonte, sei davon der Kern der Anklage – die Begehung terroristi­scher Straftaten in Verbindung mit Beteiligun­g am Mord – nicht betroffen. Es gehe um die Tatbeständ­e der terroristi­schen Vereinigun­g sowie der kriminelle­n Organisati­on, zu denen das schriftlic­he Urteil einerseits Feststellu­ngsmängel enthalte, beziehungs­weise den Geschworen­en eine möglicherw­eise irreführen­de Rechtsbele­hrung erteilt wurde, sagte Ulrich. Der OGH ist grundsätzl­ich nicht an Stellungna­hmen der Generalpro­kuratur gebunden, folgt diesen aber im Regelfall, da sie von ausgewiese­nen Experten erstellt werden. Falls sich der Oberste Gerichtsho­f der Rechtsansi­cht der Generalpro­kuratur anschließt, wären die Ersturteil­e bei insgesamt fünf Angeklagte­n aufzuheben.

Eine Neudurchfü­hrung der Verhandlun­g wäre in weiterer Folge anzuordnen, wobei sich diese auf die Fragen zu beschränke­n hätte, ob die Männer Teil einer terroristi­schen Vereinigun­g und einer kriminelle­n Organisati­on waren. Wann der OGH über die Nichtigkei­tsbeschwer­de entscheide­t, steht derzeit noch nicht fest.

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