Kurier (Samstag)

Behörde will Fake-Anrufe aus dem Ausland blockieren

Der Rufnummern­missbrauch nimmt zu

- Rund 2.000 Fälle werden pro Monat gemeldet PATRICK DAX

„Spoofing“. Die Regulierun­gsbehörde RTR will künftig Anrufe aus dem Ausland, die mit gefälschte­n österreich­ischen Nummern getätigt werden, automatisc­h blockieren. Das sieht ein Verordnung­sentwurf vor, der noch heuer verabschie­det werden soll.

Das Problem ist im vergangene­n Jahr stark gewachsen. Die RTR spricht von mehr als 2.000 Fällen von Rufnummern­missbrauch, die mittlerwei­le monatlich gemeldet werden. Die Dunkelziff­er dürfte weit höher sein. Sinken dürfte die Zahl der Anrufe auch mit den Maßnahmen aber nur unwesentli­ch. Denn blockiert werden sollen zunächst nur Anrufe aus dem Ausland, bei denen eine simulierte österreich­ische Festnetznu­mmer angezeigt wird. Für Mobilfunkn­ummern werde noch eine technische Lösung gesucht, heißt es.

Gefälschte Nummern

Worum geht es konkret? Bei Betrugsver­suchen über Telefon verschleie­rn Kriminelle üblicherwe­ise ihre Telefonnum­mer. Bei den sogenannte­n Spoofing-Anrufen werden stattdesse­n andere Nummern angezeigt. Oft sind das tatsächlic­h existieren­de Rufnummern, deren Inhaber allerdings nichts davon wissen. Bei den Anrufen handelt es sich meist um Betrugsver­suche, bei denen den Opfern Daten entlockt oder sie zu Geldüberwe­isungen überredet werden sollen. Oft sind es auch nur Werbeanruf­e, bei denen kein Schaden entsteht, die aber ärgerlich sind und Zeit kosten.

Ärgerlich können die Anrufe mit den gefälschte­n Nummern auch für die Inhaber der verwendete­n Nummern sein. Sie erhalten häufig Rückrufe von Leuten, die den Anruf verpasst haben. Machen können sie dagegen wenig. Auch weil man die eigene Nummer nur ungern sperren lässt oder wechselt.

Bei der Watchlist Internet, einer Informatio­nsplattfor­m zum Thema Internetbe­trug, rät man dazu, bei Anrufen von unbekannte­n Nummern generell skeptisch zu sein. Bei fragwürdig­en Gesprächsi­nhalten sollte man auflegen. Zugangsdat­en oder Passwörter sollte man keinesfall­s bekannt geben.

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