Was man wissen sollte: Die Rechte der Fahrgäste
Kunden müssen nicht das erste Taxi nehmen
Transport. Eine oft gestellte Frage lautet: Darf ich mir ein Taxi in der Schlange frei auswählen oder muss ich das erste Auto nehmen? Die Antwort: Sie haben Wahlfreiheit. Das ist wichtig, da aus manchen Taxis oft seltsame Gerüche entgegenwehen. Gerade dann können Sie also einen anderen Wagen in der Taxischlange nehmen. Egal wie lange oder kurz die Fahrt ist, es besteht für Taxis Fahrtverpflichtung. Sie brauchen also kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn die Fahrt vielleicht nur fünf Minuten dauert.
So wie Sie sich ein Taxi aussuchen dürfen, darf jedoch auch ein Fahrer seine Kunden ablehnen, wenn diese ein Risiko darstellen. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Fahrgast in einem stark alkoholisierten Zustand befindet.
Taxis sind übrigens keine Bank. Sie müssen laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) nur bis zu 50-EuroScheinen in der Lage sein, diese wechseln zu können. Bei den meisten Taxis ist es heute kein Problem mehr, mit Kreditkarte zu zahlen. Laut VKI müssen Taxis aber nur die Bargeldannahme garantieren. Es ist also ratsam, vor Antritt der Fahrt nachzufragen, ob eine Kreditkartenzahlung möglich ist. Die Ausstellung einer Rechnung versteht sich von selbst. Was genau draufstehen muss, ist je nach Bundesland verschieden. Wenn ein bestelltes Taxi nicht rechtzeitig kommt, können Sie es in der Funkzentrale wieder abbestellen. Nach wie viel Minuten das geht, ist aber rechtliche Grauzone.
Fährt der Taxler mit Ihnen ungewollte bzw. unnötige Umwege, müssen Sie dafür nicht bezahlen. Im Extremfall können Sie aussteigen. Sie haben auch das Recht, die Fahrtroute zu bestimmen. Ansonsten hat der Taxler stets die kürzeste Strecke zurückzulegen.
Als Fahrgast können Sie zudem bestimmen, ob die Fenster geöffnet oder geschlossen sind, ob und wie die Klimaanlage eingestellt ist und ob Sie Musik hören wollen oder nicht. Allerdings muss der Taxifahrer Verkehrsdurchsagen hören können. Die meisten Taxis sind heutzutage Nichtrauchertaxi. Und noch etwas: Wenn ein Taxler Sie ungewollt anspricht, können Sie dies höflich aber bestimmt ablehnen.