„Alt-Wien“-Kindergärten: Rechnungen ohne Gegenleistung, eigenwillige Buchhaltung
Ehemalige Mitarbeiterin sagt im Betrugsprozess in Wien aus
Prozess. „Es hätte sicher elegantere Lösungen gegeben, ohne Betrug“, sagt die dunkel gekleidete Seniorin am Freitag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Im Betrugsprozess rund um die mutmaßlich erschwindelten Subventionen der Stadt Wien in Höhe von 36 Millionen Euro, bekennt sie sich des Beitrages zur Untreue schuldig. Konkret gibt sie an, zwischen 2014 und 2016 für ihre Tätigkeit als Testkundin deutlich überhöhte Rechnungen an den Kindergartenverein der Betreiberfamilie W. gestellt zu haben, denen eine allzu geringe Gegenleistung gegenüber stand. Was mit dem Geld dann geschehen sei, will die Richterin wissen – immerhin stehe der Vorwurf der Scheinrechnungen im Raum. Das Geld habe sie behalten, an den Hauptangeklagten und Vereinsvorstand Herrn W., hätte sie von dem überhöhten Lohn nichts retourniert. Das sei im Einverständnis mit Herrn und Frau W. geschehen. Ihr sei es damals finanziell sehr schlecht gegangen, besonders die mittlerweile verstorbene Frau W. habe ihr helfen wollen.
Warum von ihr aber auch Rechnungen an den Verein gestellt wurden, für die sie Drittunternehmen erfand, kann die Frau nicht genau beantworten. Dieses Geld hätte sie jedenfalls auch behalten, obwohl diesen Rechnungen großteils gar keine Leistung gegenüberstanden sei.
Auch der 82-jährige Herr W. stellte sich den Fragen des Gerichts. „Sie haben halt schon ein eigenes Verständnis von einer Bilanz“, sagt die Richterin auf die Erklärungen des Angeklagten. Ihm sei nicht klar gewesen, dass er mit seiner Buchhaltung die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt hätte, sagt er. Privatentnahmen habe es in Abstimmung mit seiner Frau gegeben, sie seien die „Kompensation für harte Arbeit im Verein“gewesen.