Schwarzgeld-Karussell bei Reinigungsfirmen
Steuerfahndung. Die Ermittler haben die Konten von verdächtigen Unternehmen geöffnet. Sie entdeckten dabei dubiose Auszahlungen beziehungsweise Kick-back-Zahlungen in Millionenhöhe
Die Sozialbetrugsermittlungen in der heimischen Reinigungsbranche ziehen weite Kreise. Mittlerweile ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen 53 Personen und 29 Unternehmen. Zwei GroßRazzien wurden im Herbst des Vorjahres durchgeführt. Der Verdacht: schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Abgabenhinterziehung, betrügerisches Vorgehen bei CoronaHilfszahlungen, betrügerisches Anmelden bei der Sozialversicherung und organisierte Schwarzarbeit.
Seit Kurzem liegt der sechste Zwischenbericht der Steuerfahndung vor. Die Ermittler haben die Konten diverser Reinigungsfirmen und ihrer Subauftragnehmer geöffnet, um illegale Schwarzgeldzahlungen nachzuweisen.
So hat die Firma D. von Mai bis Oktober 2020 an die Subauftragnehmer-Firma S. 328.000 Euro überwiesen. Die acht Mitarbeiter der Firma S. waren für 2.890 Stunden angemeldet gewesen.
„Das wäre ein weiterverrechneter Stundenlohn von 113,50 Euro gewesen, der absolut branchenunüblich ist“, so die Steuerfahnder.
Weiters stellten die Ermittler fest, dass im selben Zeitraum 2,52 Millionen Euro auf das Konto der Subauftragfirma S. eingegangen sind, aber rund 2,355 Millionen Euro umgehend wieder bar behoben wurden. Weitere Aufträge an das Subunternehmen
S. ergaben laut Aktenlage, dass 5,65 Millionen von Juni 2019 bis Oktober 2020 an die Firma flossen, der Geschäftsführer der Firma S. insgesamt 5,418 Millionen Euro bar abgehoben hat.
Verdacht erhärtet
„Aus Sicht der ermittelnden Beamten erhärtet sich der Anfangsverdacht, dass es sich bei den Rechnungen der Firma S. um reine Scheinrechnungen handelt. Die überwiesenen Beträge wurden nicht nur bar behoben, sie wurden zumindest teilweise wieder an die Verantwortlichen der Firma D. retourniert“, heißt es in den Dokumenten. Doch im selben Zeitraum hat auch die Firma D. Aufträge für elf Monate in Höhe von 644.980 Euro an die Subauftragnehmer-Firma E. vergeben. Die Firma E. hatte 111 Arbeiter angemeldet, 28 voll beschäftigt, aber 83 geringfügig beschäftigt.
Hätte die Subauftragnehmerfirma E. nur ausschließlich für die Firma D. gearbeitet, wären 24.332 Arbeitsstunden zu erbringen gewesen. Doch die Firma E. hat einen Auftrag einer weiteren Reinigungsfirma in Höhe von 797.000 Euro übernommen.
Die Steuerfahnder kommen daher zum Schluss, dass diese Leistungen von der Firma
E. „nicht erbracht werden konnten“. Tatsächlich erhielt die Firma E. im selben Zeitraum 4,5 Millionen Euro an Einnahmen, davon wurden 4,2 Millionen Euro bar behoben. „Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des überwiesenen Geldes wieder bar an den Geschäftsführer der Firma D. zurückgegeben wurde“, heißt es im Akt.
Indes wurde bei der Reinigungsfirma V. der Nachweis erbracht, dass mitunter der gesamte Lohn schwarz ausbezahlt wurde. Eine Mitarbeiterin erhielt zum Beispiel im April 2022 2.214 Euro bar auf die Hand, obwohl sie 981,20 Euro Notstandshilfe kassierte.