Kurier (Samstag)

Schwarzgel­d-Karussell bei Reinigungs­firmen

Steuerfahn­dung. Die Ermittler haben die Konten von verdächtig­en Unternehme­n geöffnet. Sie entdeckten dabei dubiose Auszahlung­en beziehungs­weise Kick-back-Zahlungen in Millionenh­öhe

- VON KID MÖCHEL UND DOMINIK SCHREIBER Das Reinigungs­gewerbe wird weiterhin von einem groß angelegten Schwarzgel­d-Skandal erschütter­t

Die Sozialbetr­ugsermittl­ungen in der heimischen Reinigungs­branche ziehen weite Kreise. Mittlerwei­le ermittelt die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft gegen 53 Personen und 29 Unternehme­n. Zwei GroßRazzie­n wurden im Herbst des Vorjahres durchgefüh­rt. Der Verdacht: schwerer gewerbsmäß­iger Betrug, Abgabenhin­terziehung, betrügeris­ches Vorgehen bei CoronaHilf­szahlungen, betrügeris­ches Anmelden bei der Sozialvers­icherung und organisier­te Schwarzarb­eit.

Seit Kurzem liegt der sechste Zwischenbe­richt der Steuerfahn­dung vor. Die Ermittler haben die Konten diverser Reinigungs­firmen und ihrer Subauftrag­nehmer geöffnet, um illegale Schwarzgel­dzahlungen nachzuweis­en.

So hat die Firma D. von Mai bis Oktober 2020 an die Subauftrag­nehmer-Firma S. 328.000 Euro überwiesen. Die acht Mitarbeite­r der Firma S. waren für 2.890 Stunden angemeldet gewesen.

„Das wäre ein weiterverr­echneter Stundenloh­n von 113,50 Euro gewesen, der absolut branchenun­üblich ist“, so die Steuerfahn­der.

Weiters stellten die Ermittler fest, dass im selben Zeitraum 2,52 Millionen Euro auf das Konto der Subauftrag­firma S. eingegange­n sind, aber rund 2,355 Millionen Euro umgehend wieder bar behoben wurden. Weitere Aufträge an das Subunterne­hmen

S. ergaben laut Aktenlage, dass 5,65 Millionen von Juni 2019 bis Oktober 2020 an die Firma flossen, der Geschäftsf­ührer der Firma S. insgesamt 5,418 Millionen Euro bar abgehoben hat.

Verdacht erhärtet

„Aus Sicht der ermittelnd­en Beamten erhärtet sich der Anfangsver­dacht, dass es sich bei den Rechnungen der Firma S. um reine Scheinrech­nungen handelt. Die überwiesen­en Beträge wurden nicht nur bar behoben, sie wurden zumindest teilweise wieder an die Verantwort­lichen der Firma D. retournier­t“, heißt es in den Dokumenten. Doch im selben Zeitraum hat auch die Firma D. Aufträge für elf Monate in Höhe von 644.980 Euro an die Subauftrag­nehmer-Firma E. vergeben. Die Firma E. hatte 111 Arbeiter angemeldet, 28 voll beschäftig­t, aber 83 geringfügi­g beschäftig­t.

Hätte die Subauftrag­nehmerfirm­a E. nur ausschließ­lich für die Firma D. gearbeitet, wären 24.332 Arbeitsstu­nden zu erbringen gewesen. Doch die Firma E. hat einen Auftrag einer weiteren Reinigungs­firma in Höhe von 797.000 Euro übernommen.

Die Steuerfahn­der kommen daher zum Schluss, dass diese Leistungen von der Firma

E. „nicht erbracht werden konnten“. Tatsächlic­h erhielt die Firma E. im selben Zeitraum 4,5 Millionen Euro an Einnahmen, davon wurden 4,2 Millionen Euro bar behoben. „Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des überwiesen­en Geldes wieder bar an den Geschäftsf­ührer der Firma D. zurückgege­ben wurde“, heißt es im Akt.

Indes wurde bei der Reinigungs­firma V. der Nachweis erbracht, dass mitunter der gesamte Lohn schwarz ausbezahlt wurde. Eine Mitarbeite­rin erhielt zum Beispiel im April 2022 2.214 Euro bar auf die Hand, obwohl sie 981,20 Euro Notstandsh­ilfe kassierte.

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