Preisschub bis zu 32 Prozent bei mehr als 20 A1-Tarifen
Nach der Indexanpassung im April kommen auf Tausende Telekom-Kunden im November neuerliche Preishöhungen zu
Erst Anfang April haben die drei heimischen Netzbetreiber A1, Magenta und Drei ihre bestehenden Tarife dem aktuellen Verbraucherpreisindex angepasst (indexiert). Die Grundgebühren wurden zwischen 8,5 und 11,5 Prozent erhöht. Dazu muss man wissen: 80 Prozent aller Handy-Tarife enthalten sogenannte „Wertsicherungsklauseln“, die den Anbietern erlauben, die Preise parallel zur Inflation anzupassen.
Im November steht Tausenden A1-Kunden ein weiterer Preisschub ins Haus. Mit 25. November werden die Preise bei insgesamt 24 Internet- und Handy-Tarifen gleich um bis zu 32 Prozent erhöht. Wie auf der Homepage von A1 zu lesen ist, steigt etwa das monatliche Grundentgelt für den Handy-Tarif „B-free M 2019“von bisher 19,25 Euro auf 25,37 Euro. Der Internet-Tarif A1 Go! XL 2018 kostet dann 71,05 Euro (!) statt bisher 57,90 Euro und der Preis für das Produkt A1 Net Cube Internet XL 2019 wird um 11,20 Euro auf 71,10 Euro erhöht.
Von den Tarifanpassungen, die bereits in der ersten Augustwoche kommuniziert wurden, sind laut A1-Pressesprecher Michael Höfler nur „einige Tausend Kunden“betroffen. Es handle sich durchwegs um ältere Tarife. „Unser Produktzyklen betragen 7 bis 8 Jahre“. Allerdings sind auch einige 2019erTarife dabei. Begründet wird die Preisanpassung mit höheren Kosten aufgrund gestiegener Datenvolumina bei diesen Tarifen (siehe auch Interview oben). Höfler verspricht den betroffenen Kunden, die sich bei A1 melden, „individuelle Lösungen“, etwa Tarifwechsel.
Bis Inkrafttreten der Änderungen haben die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bleibt die Frage: Dürfen Telekom-Anbieter das Entgelt in unbeschränkter Höhe anpassen? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte diesbezüglich bereits eine Klage gegen Anbieter Drei, der 2018 einige Tarife um fast 39 Prozent erhöhte. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Der OGH gab Drei recht. Demnach dürfen Telekom-Anbieter ihre Verträge – und damit auch die Entgelte – einseitig und in unbeschränkter Höhe ändern, sofern sie die Kunden rechtzeitig darüber informieren. Bei einer Indexanpassung entfällt übrigens das Kündigungsrecht.