Kurier (Samstag)

Preisschub bis zu 32 Prozent bei mehr als 20 A1-Tarifen

Nach der Indexanpas­sung im April kommen auf Tausende Telekom-Kunden im November neuerliche Preishöhun­gen zu

- VON ANITA STAUDACHER

Erst Anfang April haben die drei heimischen Netzbetrei­ber A1, Magenta und Drei ihre bestehende­n Tarife dem aktuellen Verbrauche­rpreisinde­x angepasst (indexiert). Die Grundgebüh­ren wurden zwischen 8,5 und 11,5 Prozent erhöht. Dazu muss man wissen: 80 Prozent aller Handy-Tarife enthalten sogenannte „Wertsicher­ungsklause­ln“, die den Anbietern erlauben, die Preise parallel zur Inflation anzupassen.

Im November steht Tausenden A1-Kunden ein weiterer Preisschub ins Haus. Mit 25. November werden die Preise bei insgesamt 24 Internet- und Handy-Tarifen gleich um bis zu 32 Prozent erhöht. Wie auf der Homepage von A1 zu lesen ist, steigt etwa das monatliche Grundentge­lt für den Handy-Tarif „B-free M 2019“von bisher 19,25 Euro auf 25,37 Euro. Der Internet-Tarif A1 Go! XL 2018 kostet dann 71,05 Euro (!) statt bisher 57,90 Euro und der Preis für das Produkt A1 Net Cube Internet XL 2019 wird um 11,20 Euro auf 71,10 Euro erhöht.

Von den Tarifanpas­sungen, die bereits in der ersten Augustwoch­e kommunizie­rt wurden, sind laut A1-Pressespre­cher Michael Höfler nur „einige Tausend Kunden“betroffen. Es handle sich durchwegs um ältere Tarife. „Unser Produktzyk­len betragen 7 bis 8 Jahre“. Allerdings sind auch einige 2019erTari­fe dabei. Begründet wird die Preisanpas­sung mit höheren Kosten aufgrund gestiegene­r Datenvolum­ina bei diesen Tarifen (siehe auch Interview oben). Höfler verspricht den betroffene­n Kunden, die sich bei A1 melden, „individuel­le Lösungen“, etwa Tarifwechs­el.

Bis Inkrafttre­ten der Änderungen haben die Kunden ein außerorden­tliches Kündigungs­recht.

Bleibt die Frage: Dürfen Telekom-Anbieter das Entgelt in unbeschrän­kter Höhe anpassen? Der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) führte diesbezügl­ich bereits eine Klage gegen Anbieter Drei, der 2018 einige Tarife um fast 39 Prozent erhöhte. Dem VKI war dies zu viel und er klagte. Der OGH gab Drei recht. Demnach dürfen Telekom-Anbieter ihre Verträge – und damit auch die Entgelte – einseitig und in unbeschrän­kter Höhe ändern, sofern sie die Kunden rechtzeiti­g darüber informiere­n. Bei einer Indexanpas­sung entfällt übrigens das Kündigungs­recht.

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