Kurier (Samstag)

Anreiz für den Kesseltaus­ch

Der erwartete Pflicht zur Umrüstung des Heizsystem­s auf erneuerbar­e Energieträ­ger wurde diese Woche von der Regierung eine Absage erteilt, vielmehr setzt man auf Eigeniniti­ative und Fördergeld.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Die Regierung hat sich diese Woche auf Maßnahmen zur Energiewen­de geeinigt, doch der verpflicht­ende Heizungsta­usch in Bestandsge­bäuden kommt – entgegen aller Erwartunge­n – nicht. Vielmehr wird auf Anreize in Form von Fördermitt­eln gesetzt, die Haushalte dazu bewegen sollen, dievorhand­enen1,4Millionen­Ölund Gasheizung­en gegen ein erneuerbar­es Heizsystem zu tauschen. Dafür wird eine Milliarde Euro für den Kesseltaus­ch und die thermische Sanierung zur Verfügung gestellt. Außerdem werden die Fördermitt­el für einkommens­schwache Haushalte erhöht. Infos zB unter: www.sauber-heizen.at

Mit diesen Maßnahmen soll die Energiewen­de erreicht werden. Aktuell seien die Förderantr­äge für Wärmepumpe­n jedoch zurückgega­ngen, weil die Genehmigun­gen aufwendig seien, so Martin Hagleitner, CEO der Austria Emaille, Hersteller von Wärmepumpe­n und Speichern. Ein Hemmschuh sei außerdem, „dass sich die Menschen nicht gerne von funktionie­renden Gaskesseln trennen“, sagt Richard Freimüller, Präsident des Verbandes Wärmepumpe Austria. Das schafft vor allem im mehrgescho­ssigen Bestand Probleme, wenn die Gastherme des einen Miteigentü­mers noch sehr neu ist, die des anderen aber bereits das Ende ihrer Lebensdaue­r erreicht hat. Es kann daher sinnvoll sein, den bestehende Brennwertk­essel um eine Wärmepumpe zu ergänzen – bis der Kessel den Geist aufgibt. Damit die Umsetzung gelingt, „ist der Gesetzgebe­r gefragt, durch neue Regelungen die entspreche­nden Voraussetz­ungen zu schaffen“, sagt die Rechtsanwä­ltin Sigrid Räth. „Denn die Wärmepumpe braucht einen Aufstellun­gsort, der allgemeine­r Teil der Liegenscha­ft ist und so beschaffen ist, dass die Miteigentü­mer von Vibratione­n und Geräuschen nicht gestört werden.“Außerdem müssen von der Wärmepumpe Leitungen zu den einzelnen Heizkreisl­äufen verlegt werden. Wenn eine Zentralhei­zungvorhan­denist,istdasweni­ger aufwendig, als wenn es sich um Gaskombith­ermen in den einzelnen Wohnungen handelt. Wer jetzt glaubt, mit Fernwärme auf der sicheren Seite zu sein, dem muss klar sein: „Die Erzeugung von Fernwärme muss zuerst dekarbonis­iert und erst dann weiter ausgebaut werden“, fordert Elisabeth

Berger, Geschäftsf­ührerin des Österreich­ischen Verbands der Kessellief­eranten. Schließlic­h beruht die Wärmeaufbr­ingung in Wien zu 50 Prozent auf Gas. Auch wohnrechtl­ich braucht es begleitend­e Maßnahmen, „denn eine Möglichkei­t, Miteigentü­mer zu einem Anschluss an eine Zentralhei­zung zu zwingen, besteht nach derzeitige­r Rechtslage nicht“, betont die Anwältin. Das Verbot von Gasheizung­en im Neubau sei für 1.1. 2024 geplant, hänge aber davon ab, ob es rechtzeiti­g im Nationalra­t beschlosse­n wird. «

 ?? ?? Die Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Luft oder der Erde und bringt sie mit Strom auf ein höheres Niveau
Die Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Luft oder der Erde und bringt sie mit Strom auf ein höheres Niveau
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Die Therme, in vielen Wohnungen vorhanden, soll gegen ein erneuerbar­es Heizsystem getauscht werden

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