Kurier (Samstag)

„Ihr Hurrensöhn­e!“: Glimpflich­e Geldstrafe nach Wutmail an die Behörde

Als Polizei vor seiner Tür stand, sah der Verfasser rot

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Justiz. Was genau den Hausbesuch der Polizei veranlasst hat, lässt sich nicht rekonstrui­eren. Ein Tiroler sah danach allerdings rot und schrieb ein wütendes, ausfällige­s Mail – was ihm zwar keinen neuen Hausbesuch, dafür aber eine Geldstrafe einbrachte. Denn das Mail, das im vergangene­n Juni bei der Behörde einlangte, strotzt nicht vor Höflichkei­ten.

„Ihr Kriminelle­n (sic!) Hurrensöhn­e (sic!), kommt noch vor meine Tür um ein (sic!) Alkohol Test zu machen (...)“, schrieb der aufgebrach­te Mann. Die „Hurrensöhn­e“, brachte er in dem kurzen Mail sogar gleich drei Mal unter. Doch zumindest die Verabschie­dung entsprach den gängigen Regeln im Mailverkeh­r. Denn das Schreiben endete mit: „Hochachtun­gsvoll“.

Die Behörde zeigte sich wenig beeindruck­t von den verwendete­n Kraftausdr­ücken und verhängte eine Strafe wegen beleidigen­der Schreibwei­se in Höhe von 100 Euro.

Was den Herrn dazu veranlasst­e, ein neues Mail zu schreiben. Diesmal allerdings in einem deutlich gemäßigter­en Ton. „Sehr geehrtes Strafamt“, begann er, um danach seine Unschuld zu beteuern.

Er wisse gar nicht, wer das Mail geschriebe­n habe, erklärte er. „Mein Handy befindet sich sehr offt (sic!), bei Freunden oder Nachbaren (sic!), wenn ich Einkäufen (sic!) gehe oder zu Tankstelle uns Getränke holle (sic!)“.Zudem habe es ja gar keine direkte Beleidigun­g einer Person gegeben, führte der Mann aus. „Hochachtun­gsvoll“, endete er das Mail auch dieses Mal. Der Einspruch gegen die Strafe landete beim Landesverw­altungsger­icht Tirol. Und dieses hielt fest: Der Ausdruck „Kriminelle Hurrensöhn­e“darf als beleidigen­de Schreibwei­se eingestuft werden, er entspricht nicht den „Mindestanf­orderungen des Anstandes“. Die 100 Euro Strafe muss der Wutschreib­er zahlen.

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