Kurier (Samstag)

WOZU EIN TREUHANDVE­RTRAG?

„Beim Immobilien­kauf ist es wichtig, alle Schritte gut zu überlegen und profession­elle Unterstütz­ung zu suchen“, betont Notar Jörg Jäger. So können von Beginn an Unsicherhe­iten beseitigt werden.

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EineFrage,dieNotarJö­rgJäger aus Mariazell immer wieder hört, ist die nach dem Sinn einer Treuhandsc­haft. „Wir sind uns mit dem Verkäufer einig. Warum kann ich den Kaufpreis jetzt nicht einfach überweisen? Das wäre doch zeitsparen­der?“Der Notar gibtzubede­nken:„Mansollted­en Kaufpreis nicht an Verkäufer:innen bezahlen, bevor der Kaufvertra­g unterschri­eben ist und die grundbüche­rlichen Sicherheit­en vorliegen. Eigentümer:in einer Immobilie ist nämlich, wer im Grundbuch steht, und nicht, wer den Kaufpreis bezahlt. Wird der Kaufpreis direkt an Verkäufer:innen bezahlt, besteht theoretisc­h die Gefahr, dass diese betrügeris­ch die Liegenscha­ft noch einmal verkaufen oder verpfänden und auch der Kaufpreis verloren ist.“

Der Kaufpreis sollte deshalb zur Absicherun­g beider Seiten auf einem Treuhandko­nto hinterlegt werden. Übernimmt ein:e Notar:in eine derartige Treuhandsc­haft, wird diese im Treuhandre­gister des österreich­ischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreise­s an die Verkäufer:innen erfolgt erst dann, wenn die Bedingunge­n zur ordnungsge­mäßen Abwicklung­desKaufver­tragesgesi­chert sind, etwa die Lastenfrei­stellung desGrundst­ückes,dievereinb­arte Übergabe des Objekts, die Eintragung­derKäufer:innenundvo­n möglichen kaufpreisb­esichernde­n Pfandrecht­en im Grundbuch. Käufer:innen haben also den Vorteil, dass das Geld erst an Verkäufer:innen überwiesen wird, wenn alle Bedingunge­n vertragsko­nform erfüllt wurden. Verkäufer:innen wiederum sind abgesicher­t, dass das Geld tatsächlic­h hinterlegt und an sie überwiesen wird. Notar Jörg Jäger resümiert: „Eine Treuhandsc­haft dient der Absicherun­g der verschiede­nen Interessen und kanndieBet­eiligtenvo­runliebsam­enÜberrasc­hungenschü­tzen.“Grundbuch? Kaufvertra­g? Treuhandsc­haft? Klären Sie Rechtsfrag­en zu Ihrem Immobilien(ver)kauf, zum Erben und Schenken bei einem Notar oder einer Notarin in Ihrer Nähe. Ein erstes Beratungsg­espräch ist immer kostenlos: www.ihr-notariat.at

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Jörg Jäger, Notar

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