Kurier (Samstag)

Schmid verschiebt Zeugenauss­age auf Dezember

Ex-ÖVP-Intimus ist eine Schlüsself­igur. Auf den Kronzeugen­status wartet er noch immer

- RAFFAELA LINDORFER

Kurz-Prozess. Der Prozess gegen Sebastian Kurz und seinen Vertrauten Bernhard Bonelli wegen Falschauss­age im U-Ausschuss wird am 17. November fortgesetz­t. Als erster Zeuge sollte Ex-ÖVP-Intimus Thomas Schmid einvernomm­en werden.

Daraus wird nichts. Schmid befinde sich an besagtem Tag im Ausland und sei daher „nicht verfügbar“, sagt eine Sprecherin des Wiener Straflande­sgerichts am Freitag zum KURIER. Er dürfte aber zum nächsten Verhandlun­gstermin am 11. Dezember kommen. Zwei weitere sind noch am 15. und am 18. Dezember geplant.

Anstelle von Schmid wird am 17. November nun der FPÖ-nahe, frühere ExÖBB-Finanzvors­tand Arnold Schiefer befragt. In der Causa geht es um Absprachen der türkis-blauen Regierung rund um die ÖBAG. Kurz und Bonelli sollen dazu im UAusschuss im Juni 2020 falsch ausgesagt haben. Weitere Zeugen sind der damalige Finanzmini­ster Hartwig Löger und der damalige Kanzleramt­sminister Gernot Blümel (beide ÖVP).

Schmid ist eine Schlüsself­igur: Erstens, weil er damals als Generalsek­retär im Finanzmini­sterium mit der Errichtung der ÖBAG befasst und später deren Alleinvors­tand wurde. Zweitens, weil seine Chats und sein Geständnis die Basis für zahlreiche Vorwürfe gegen die Angeklagte­n Kurz und Bonelli sowie andere Politiker und Unternehme­r sind.

Schmid hat im Sommer 2022 bei der WKStA ausgepackt, weil er Kronzeuge werden will. Doch die WKStA lässt ihn zappeln. Der Antrag liegt noch immer zur Prüfung in der Behörde. Auf KURIER-Anfrage bei Schmids Anwalt Roland Kier heißt es schriftlic­h: „Auch wir warten nach wie vor auf die seit einem Jahr beantragte Entscheidu­ng der Justiz.“Gibt es einen Zusammenha­ng zwischen dem Warten auf den Kronzeugen-Status und seinem Nicht-Erscheinen vor Gericht? Das bleibt auf Nachfrage offen.

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Thomas Schmid: Sein Auftritt wird mit Spannung erwartet, er wartet indes angespannt auf seinen Kronzeugen­Status

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