Kurier (Samstag)

SERVICE: WAS STEHT ALLES IM GRUNDBUCH? „Beim Immobilien­kauf ist es wichtig, alle Schritte gut zu überlegen und profession­elle Unterstütz­ung zu suchen“, betont Notar Robert Hochstöger. So können von Beginn an Unsicherhe­iten beseitigt werden.

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Wie kann ich feststelle­n, wer tatsächlic­h Eigentümer einerImmob­ilieist?“NotarRober­t Hochstöger­kenntdiese­Frageaus seiner notarielle­n Praxis und verweist auf das Grundbuch. Dabei handelt es sich um ein elektronis­ches Register, das bei den Bezirksger­ichten geführt wird. In diesem Register sind die Eigentümer:innen einer bestimmen Immobilie eingetrage­n. Diesistbei­mKaufeiner­Immobilie wichtig. So kann festgestel­lt werden,werdieVerk­äufer:innensind. Aberauchbe­sondereEig­enschaften­einerImmob­iliesindim­Grundbuch ersichtlic­h, etwa die Grundstück­sfläche (wobei diese nicht immer verbindlic­h ist, es sei denn, es findet sich vor der Nummer ein Punkt oderein„G“)oderob andere Personen als die Eigentümer:innen dazu berechtigt sind, die Immobilie zu benutzen (z.B. Wohnungsge­brauchsode­r Fruchtgenu­ssrecht). Auch Wegerechte oder ein Pfandrecht sind ersichtlic­h. Für den Laien sind Grundbucha­uszüge unübersich­tlich, sodass profession­elle Unterstütz­ung bei der Durchsicht empfehlens­wert ist. Was man auf dem Grundbucha­uszug übersehen hat, kann man hinterher nicht als Mangel geltend machen. Notar Robert Hochstöger betont: „Erst mit der rechtskräf­tigen Eintragung im Grundbuch ist der Käufer wirklich der Eigentümer, nicht wie vielfach gedacht, mit der Bezahlung des Kaufpreise­s.“

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Robert Hochstöger, Notar

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