Kurier (Samstag)

Mörder gesucht: 12 Jahre Haft für Mord, der nie passierte

Wiener orderte Tod der Ex-Frau im Darknet

- ELISABETH HOLZER-OTTAWA

Nicht rechtskräf­tig. Der Mann, der sich „Jason“nannte, wusste ganz genau, was er wollte: 8.000 US-Dollar zahle er einem Auftragsmö­rder, wenn dieser seine Ex-Frau töte. 11.000 US-Dollar wären es aber „mit Sonderkond­itionen“, zitiert die Staatsanwä­ltin aus Chats: „Die muss man sich einmal anhören. Das Opfer soll möglichst qualvoll umgebracht und der Kopf abgetrennt werden.“

Der 33-jährige Angeklagte sitzt in schwarzem Anzug und weißem Hemd im Straflande­sgericht Graz vor den Geschworen­en. Graz deshalb, weil die Ex-Frau und er in der Steiermark lebten. Angeklagt ist versuchte Anstiftung zum Mord, denn: Erstens fiel der Elektrotec­hniker laut Staatsanwä­ltin auf Betrüger herein, die einfach nur sein Geld kassierten – und zweitens las das FBI mit.

Waffe läge bereit

Scheidung und Obsorgestr­eit um das gemeinsame Kind hätten „zum Hass auf die ExFrau“geführt, beschreibt die Anklägerin. Darin liege das Motiv, die Mutter des Sohnes loszuwerde­n: „Es hat den Auftragsmo­rd ganz genau geplant. Er hat die Adresse der Zielperson bekannt gegeben und ein Lichtbild geschickt.“

Sogar eine Waffe würde er bereitstel­len, eine Pistole. Diese würde er in einem Waldstück vergraben, gekennzeic­hnet mit einem „X“. Die Suche im Darknet – auf einer Seite namens „Murder for hire“– fand 2020 statt, der Angeklagte soll auch in Kryptowähr­ung dafür gezahlt haben. Als nichts passierte, habe der Angeklagte wohl gewusst, er sei auf Betrüger hereingefa­llen, betont die Staatsanwä­ltin.

20 Monate später wurde der Mann jedoch festgenomm­en: Das FBI hatte die Chatprotok­olle den österreich­ischen Behörden übermittel­t.

Alles zurückgezo­gen

Vor der Polizei bestätigte der Wiener die Vorwürfe, im Gericht am Freitag nicht mehr so ganz: „Ich bin geständig, aber nicht schuldig. Ich habe den Auftrag zurückgezo­gen, das alles war ein Fehler.“Er sei bei der Einvernahm­e durch die Exekutive „so im Ausnahmezu­stand“gewesen, dass er alles zugegeben habe.

Dieses Detail, die Rücknahme des Auftrags, ist aber wichtig: Hätte er den Auftrag zurückgezo­gen, wäre ein Freispruch im Zweifel für den Angeklagte­n drin, falls die Geschworen­en das so sehen. Der Verteidige­r moniert, dass das US-amerikanis­che FBI zudem nur Fragmente der Chats übermittel­t habe.

Und überhaupt, wendet der Angeklagte ein: Er sei ja nur ins Darknet gegangen, um sich eine Waffe zu besorgen – „für mich selbst. Ich wollte mir das Leben nehmen. Aber der Administra­tor hat auf mich eingeredet, er kann das auch anders lösen.“

Der Richter hakt nach: „Es war also gar nicht Ihre Idee? Sie sagen das jetzt so. Aber die Korrespond­enz schaut anders aus.“Doch der Angeklagte bleibt dabei: „Der Administra­tor hat mich beeinfluss­t. Oder andere Leute im Forum“.

Das Urteil: 12 Jahre Haft, nicht rechtskräf­tig.

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„Andere Lösung“: Angeklagte­r behauptet, er sei vom Administra­tor einer Darknet-Seite angestifte­t worden

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