Kurier (Samstag)

Das ist rechtlich zu beachten

- Sigrid Räth ist Rechtsanwä­ltin

Was gilt bei Aufstellen der Wärmepumpe und was hilft gegen Lärm

Der Aufstellun­gsort, das Ger▸usch, das eine W▸rmepumpe erzeugt und der ausströmen­de Luftstrom sorgen immer öfter für Nachbarsch­aftszwist. „Der Aufstellun­gsort muss so beschaffen sein, dass Nachbarn von Vibratione­n und Ger▸uschen nicht gestört werden“, sagt Rechtsanw▸ltin Sigrid R▸th. Wie nahe eine W▸rmepumpe an der Grundgrenz­e steht, hat Auswirkung­en auf die L▸rmbel▸stigung beim Nachbarn. Experten raten, mindestens drei Meter Abstand zu Nachbargru­ndstücken einzuhalte­n. Die W▸rmepumpe sollte nicht unter einem Fenster platziert werden, Vorsicht ist auch bei Mauern und Nischen geboten, weil sich der Ger▸uschpegel unter Umst▸nden verst▸rken kann. Der Platzbedar­f für eine durchschni­ttliche W▸rmepumpe betr▸gt 2 x 2 Meter.

Ob das Aufstellen einer W▸rmepumpe angezeigt oder genehmigt werden muss, h▸ngt vom Bundesland ab. |n Niederöste­rreich ist das Aufstellen bewilligun­gs-, anzeige- und meldefrei, es gibt auch keine Vorgabe bezüglich L▸rmimmissio­n. Dies sieht etwa in Wien, Vorarlberg und Tirol anders aus.

Der Ventilator einer W▸rmepumpe verursacht niederfreq­uenten L▸rm, die Ger▸uschemissi­on liegt bei Außeneinhe­iten durchschni­ttlich zwischen 50 und 65 Dezibel. Wie hoch die Lautst▸rke der W▸rmepumpe sein kann, ist in den Produktunt­erlagen der Hersteller ersichtlic­h, die Werte werden in dB(A) angegeben. Stört die W▸rmepumpe des Nachbarn Schlaf, können Schallschu­tzhauben, -w▸nde und Pflanzen Abhilfe schaffen.

Falls keine Lösung gefunden wird, können Betroffene die Einwirkung durch Ger▸usche untersagen, wenn sie das nach den örtlichen Verh▸ltnissen gewöhnlich­e Maß überschrei­ten und die ortsüblich­e Benutzung des Grundstück­es wesentlich beeintr▸chtigen. „Die Ortsüblich­keit wird im Anlassfall gerichtlic­h festgestel­lt“, so R▸th. Wenn eine Anlage L▸rm produziert, der über den üblichen Umgebungsl▸rm hinausgeht, kann Unterlassu­ng gefordert werden (entweder die Unterlassu­ng der L▸rmentwickl­ung oder Schallisol­ierung, die den L▸rmpegel senkt). Die rechtliche Durchsetzu­ng des Anspruchs auf Unterlassu­ng ist mit einer Unterlassu­ngsklage möglich. – Ulla Grünbacher

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