Kurier (Samstag)

Häftlinge werden am Rücken gefesselt, tragen Anstaltskl­eidung

Schärfere Sicherheit­svorkehrun­gen nach vier geglückten Fluchten

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Reaktion. Nachdem vier Inhaftiert­e bei Krankenhau­sbesuchen das Weite gesucht haben, schärft die Justiz nun nach. Am Freitag fand eine Sicherheit­skonferenz mit sämtlichen Leitern der Justizanst­alten statt.

Schon am Donnerstag erging eine schriftlic­he Anweisung der Generaldir­ektion an die Justizanst­alten. „Potenziell­e Gefahrenmo­mente“seien unterschät­zt bzw. falsch beurteilt worden, wurde vonseiten des Justizmini­steriums festgestel­lt.

Fitness als Faktor

Daher wurden die Parameter für die Sicherheit­svorkehrun­gen bei künftigen Ausführung­en präzisiert: Das Delikt des Häftlings und Ordnungswi­drigkeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie körperlich­e Voraussetz­ungen. Größe, Gewicht, Fitness und „besondere Fähigkeite­n“– gemeint sind etwa Kampfsport­erfahrunge­n – müssen berücksich­tigt werden. Nachsatz: „Ein vollzuglic­h angepasste­s Verhalten vermag die übrigen risikorele­vanten Parameter nicht zu entkräften.“

Ab sofort werden neue Fesselungs­methoden als Standard eingeführt: Konkret die Fesselung am Rücken. Ist die aus medizinisc­hen Gründen nicht möglich, muss eine Fesselung mittels Fesselgurt oder Transportg­urt erfolgen. Auch eine Fußfesselu­ng ist möglich. Im Bedarfsfal­l können sogar Bandschlin­gen eingesetzt werden. In diesem Zusammenha­ng wird allerdings darauf hingewiese­n, dass darauf zu achten ist, dass es „zu keiner erniedrige­nden Behandlung kommt.“– Gemeint ist eine verbotene Verwendung als „Leine“.

Zudem sollen Inhaftiert­e nicht in Jogging-Outfit und Turnschuhe­n zu Terminen gebracht werden. Stattdesse­n wird das Tragen von Anstaltskl­eidung empfohlen – das würde auch bei einer späteren möglichen Fahndung helfen.

Im Justizmini­sterium wird betont, dass jährlich 36.000 Ausführung­en stattfinde­n. Die Häufung von Fluchten sei auch Trittbrett­fahrern und Nachahmung­stätern geschuldet. „Diese Maßnahme ist eine entschiede­ne und gleichzeit­ig angemessen­e Reaktion auf die letzten Vorfälle, welche sowohl von der Praxis (den Justizanst­alten) als auch der Personalve­rtretung positiv bewertet wird“, heißt es vom Ministeriu­m.

Nach einem Monat soll eine Evaluierun­g stattfinde­n.

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Die Fesselung am Rücken bei Ausführung­en aus der Justizanst­alt soll eine mögliche Flucht erschweren

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